Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 398/2024
Kollektivvertrag: KV 398/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 398/2024
- Katasterzahl
- XXIII/97/10
Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.468.621
KV 398/2024. Am 22. März 2024 haben die Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Transport und Verkehr, Fachverband der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Verkehr, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer Österreichs; b) für sämtliche Fahrschulbetriebe, mit einer Fahrschulbewilligung gemäß § 108 Kraftfahrzeuggesetz (KFG), die dem o. a. Fachverband, Berufszweig der Fahrschulen, angehören; c) für alle den Bestimmungen des Angestelltengesetzes unterliegenden Dienstnehmern und Lehrlingen obiger Betriebe. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 398/2024, Katasterzahl XXIII/97/10, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft