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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 397/2024

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Kollektivvertrag: KV 397/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 397/2024
Katasterzahl
XXII/96/37

Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.621

KV 397/2024.  Am 18. April 2024 haben die Ärztekammer für Niederösterreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Gesundheit, Soziale Dienstleistungen und Kinder- und Jugendhilfe, einen Kollektivvertrag für Angestellte bei ÄrztInnen, ärztlichen Gruppenpraxen sowie Primärversorgungseinheiten in Niederösterreich abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Durch diesen Kollektivvertrag werden die Dienstverhältnisse aller im Bereich der Ärztekammer für Niederösterreich, in ärztlichen Ordinationen, in ärztlichen Gruppenpraxen und in den Primärversorgungseinheiten beschäftigten Angestellten in den medizinisch technischen Laboratorien, diplomierten medizinisch-technischen Assistenten/innen, diplomierten medizinisch-technischen Fachkräfte und Laborgehilfen/innen, Angestellten bei den Fachärzten/innen für Radiologie, Angestellten bei den Fachärzten/innen für physikalische Medizin, diplomierten Assistenten/innen für physikalische Medizin, Heilbademeistern/innen und Heilmasseuren/innen, Ordinationsgehilfen/innen, Angestellten mit Berufsberechtigung nach dem MAB-G, der Sprechstundenhelfer/innen und Schreibkräften (Sekretären/innen) bei den praktischen Ärzten/innen und Fachärzten/innen, mit Ausnahme der Zahnärzten und Zahnärzten/innen, geregelt (als Angestellte bei Ärzten/innen gelten jene Personen, die dort selbst Angestelltendienst leisten). Famulanten werden von diesem Kollektivvertrag nicht erfasst; der Kollektivvertrag gilt räumlich für das Bundesland Niederösterreich. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und sonstiger Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 397/2024, Katasterzahl XXII/96/37, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Juni 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft