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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 396/2024

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Kollektivvertrag: KV 396/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 396/2024
Katasterzahl
XVI/78/2

Veröffentlicht auf EVI am 02.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.621

KV 396/2024. Am 19. April 2024 haben der Fachverband Gastronomie, der Fachverband Hotellerie und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag (Übereinkommen zum Kollektivvertrag vom 10. Juli 2012, KV 433/2012, idgF) für die Angestellten im Hotel- und Gastgewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist und am 1. November 2024 in Kraft tritt. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter, der Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgeltbestimmungen und enthält weiters die Beilage A. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Rahmenrechtliche Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 10. Juli 2012 und wurde unter Registerzahl KV 396/2024, Katasterzahl XVI/78/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Juni 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft