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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 389/2024

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Kollektivvertrag: KV 389/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Samstag, den 01. Juni 2024
Ende der Geltung
Freitag, den 01. November 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 389/2024
Katasterzahl
XIV/61/17

Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.198

KV 389/2024.  Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: Neubau Tragwerk L 43 9871 Seeboden, Tauernautobahn A 10, Firmen: ICM, Bereich: Hammerköpfe Baueil A+ Boden+ Wandscheiben Hammerköpfe Bauteil B und Hammerkopf Gerätefahrer; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten und gilt bis 1. November 2024 und wurde unter Registerzahl KV 389/2024, Katasterzahl XIV/61/17, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft