Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 389/2024
Kollektivvertrag: KV 389/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Samstag, den 01. Juni 2024
- Ende der Geltung
- Freitag, den 01. November 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 389/2024
- Katasterzahl
- XIV/61/17
Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.468.198
KV 389/2024. Der Fachverband der Bauindustrie, die Bundesinnung Bau und die Gewerkschaft Bau-Holz haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Baustelle: Neubau Tragwerk L 43 9871 Seeboden, Tauernautobahn A 10, Firmen: ICM, Bereich: Hammerköpfe Baueil A+ Boden+ Wandscheiben Hammerköpfe Bauteil B und Hammerkopf Gerätefahrer; b) für alle Arbeitnehmer, die nicht Angestellte im Sinne des Angestelltengesetzes oder Lehrlinge im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) sind und bei einem der in c) genannten Betriebe bzw. einer von diesen gebildeten Arbeitsgemeinschaft beschäftigt sind; c) für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bau oder des Fachverbandes der Bauindustrie sind bzw. die von diesen Betrieben gebildeten Arbeitsgemeinschaften, gilt und Regelungen betreffend Dekadenarbeit enthält. Der Kollektivvertrag ist am 1. Juni 2024 in Kraft getreten und gilt bis 1. November 2024 und wurde unter Registerzahl KV 389/2024, Katasterzahl XIV/61/17, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft