Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 386/2024
Kollektivvertrag: KV 386/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 386/2024
- Katasterzahl
- VIII/38/5
Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.468.198
KV 386/2024. Am 23. März 2024 haben die Bundesinnung der Maler und Tapezierer und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 10. Mai 1988, KV 133/1989, idgF) für das Tapezierergewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der Berufsgruppen Tapezierer, Dekorateure, Bettwarenerzeuger, Bettwarenreiniger, Segelmacher, Zelterzeuger und Sonnenschutzanlagenhersteller, deren Inhaber Mitglied der Bundesinnung der Maler und Tapezierer sind; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen einschließlich der Lehrlinge, mit Ausnahme der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 10. Mai 1988 und wurde unter Registerzahl KV 386/2024, Katasterzahl VIII/38/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft