Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 381/2024
Kollektivvertrag: KV 381/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 381/2024
- Katasterzahl
- XIV/62/9
Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.468.198
KV 381/2024. Am 26. März 2024 haben die Bundesinnung Holzbau und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe (zum Kollektivvertrag vom 8. März 2016, KV 467/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung sind; 3. für alle Arbeitnehmer (einschließlich der Lehrlinge) mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 8. März 2016 und wurde unter Registerzahl KV 381/2024, Katasterzahl XIV/62/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft