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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 381/2024

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Kollektivvertrag: KV 381/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 381/2024
Katasterzahl
XIV/62/9

Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.198

KV 381/2024. Am 26. März 2024 haben die Bundesinnung Holzbau und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Holzbau-Meistergewerbe (zum Kollektivvertrag vom 8. März 2016, KV 467/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Betriebe, deren Inhaber Mitglieder der o. a. Bundesinnung sind; 3. für alle Arbeitnehmer (einschließlich der Lehrlinge) mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 8. März 2016 und wurde unter Registerzahl KV 381/2024, Katasterzahl XIV/62/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft