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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 380/2024

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Kollektivvertrag: KV 380/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 380/2024
Katasterzahl
XIV/62/8

Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.198

KV 380/2024.  Am 11. März 2024 haben die Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. April 2004, KV 176/2004, idgF) für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker; 3. für alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. April 2004 und wurde unter Registerzahl KV 380/2024, Katasterzahl XIV/62/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024

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