Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 380/2024
Kollektivvertrag: KV 380/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 380/2024
- Katasterzahl
- XIV/62/8
Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.468.198
KV 380/2024. Am 11. März 2024 haben die Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag (zum Kollektivvertrag vom 1. April 2004, KV 176/2004, idgF) für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker; 3. für alle Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. April 2004 und wurde unter Registerzahl KV 380/2024, Katasterzahl XIV/62/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
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