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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 376/2024

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Kollektivvertrag: KV 376/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 376/2024
Katasterzahl
XIV/62/4

Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.198

KV 376/2024.  Am 11. März 2024 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Bodenlegergewerbe (zum Kollektivvertrag vom 7. April 2016, KV 463/2016, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle in der Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe erfassten Betriebe, deren Inhaber der Berufsgruppe der Bodenleger (umfassend Bodenleger, Belagsverleger, Steinholzleger und Estrichhersteller) angehören; c) für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, die in einem Betrieb der in b) genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 7. April 2016 und wurde unter Registerzahl KV 376/2024, Katasterzahl XIV/62/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024

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