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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 375/2024

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Kollektivvertrag: KV 375/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 375/2024
Katasterzahl
XIV/62/3

Veröffentlicht auf EVI am 01.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.468.198

KV 375/2024.  Am 11. März 2024 haben die Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe und die Gewerkschaft Bau-Holz einen Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe (zum Kollektivvertrag vom 2. April 2019, KV 487/2019, idgF) abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1. für das Gebiet der Republik Österreich; 2. für alle Betriebe der Berufsgruppen Gerüstverleiher, Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmungsbetriebe, Stuckateure und Trockenausbauer, Gipser, Aufstellung und Montage mobiler Trenn- oder Systemwände, Holzstöckelpflasterer, Asphaltierer (mit Ausnahme der Betriebe in Wien), Schwarzdecker (mit Ausnahme der Betriebe in Wien) und Bauwerksabdichter (mit Ausnahme der Betriebe in Wien) sowie der Terrazzomacher, deren Inhaber Mitglieder der Bundesinnung Bauhilfsgewerbe sind; 3. für alle Arbeitnehmer, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge, die in einem der in 2. genannten Betriebe beschäftigt sind. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem Änderungen einzelner Bestimmungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 2. April 2019 und wurde unter Registerzahl KV 375/2024, Katasterzahl XIV/62/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 26. Juni 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft