Amt der Wiener Landesregierung
Stadt Wien – Wasserrecht
Kundmachung
des wasserrechtlichen Bewilligungsbescheides zu GZ: 1282986-2023-164 EDIKT
Gemäß § 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:
Der Bescheid des Landeshauptmannes von Wien, GZ: MA 58-1282986-2024-164 vom 27. Juni 2024, mit welchem der deeep Tiefengeothermie GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, die wasserrechtliche Bewilligung zur Durchführung des wasserwirtschaftlichen Versuches Pilotprojekt Tiefengeothermie, Geothermische Triplette „Hydros Seestadt“ und der Errichtung der dazugehörigen Anlagen in Wien 22., Seestadtstraße auf dem Grundstück Nr. 629/193, Nr. 629/194, Nr. 672/216, jeweils EZ 6932, KG Aspern, sowie auf weiteren Grundstücken in großer Tiefe (ab 1000 m – 3280 m) im Umkreis von ca. 2 km, erteilt wurde, liegt ab 28. Juni 2024 für acht Wochen im Amt der Wiener Landesregierung, Stadt Wien – Wasserrecht, Dresdner Straße 73-75, 1. Stock, Zimmer 135/136, 1200 Wien, während der Amtsstunden (07:30 – 15:30 Uhr) zur öffentlichen Einsicht auf. Den Beteiligten werden auf Verlangen Ausfertigungen des Schriftstückes ausgefolgt und den Parteien auf Verlangen unverzüglich zugesendet. Nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten wird das Schriftstück im Internet (www.gemeinderecht.wien.at/Umwelt) bereitgestellt. Mit Ablauf von zwei Wochen nach dieser Verlautbarung gilt das Schriftstück als zugestellt.
Für den Landeshauptmann:
Mag.a Benke
Obermagistratsrätin