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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 364/2024

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Kollektivvertrag: KV 364/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 364/2024
Katasterzahl
IX/41/4

Veröffentlicht auf EVI am 18.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.430.898

KV 364/2024.  Am 22. Februar 2024 haben der Fachverband der industriellen Hersteller von Produkten aus Papier und Karton in Österreich und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer des o. a. Fachverbandes, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters eine Bestimmung betreffend Ist-Gehälter. Der Kollektivvertrag enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen einzelner arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zum Rahmenkollektivvertrag (KV 502/2016 vom 1. März 2016, idgF) für Angestellte in der industriellen Herstellung von Produkten aus Papier und Karton in Österreich. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 364/2024, Katasterzahl IX/41/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Juni 2024

 

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