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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 363/2024

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Kollektivvertrag: KV 363/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 363/2024
Katasterzahl
IV/31/47

Veröffentlicht auf EVI am 18.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.430.898

KV 363/2024. Am 19. März 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag (Empfehlung) für die Angestellten der Zuckerindustrie abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Treueprämie und wurde unter Registerzahl KV 363/2024, Katasterzahl IV/31/47, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Juni 2024

 

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft