Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 363/2024
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Kollektivvertrag: KV 363/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Freitag, den 01. März 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 363/2024
- Katasterzahl
- IV/31/47
Veröffentlicht auf EVI am 18.06.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.430.898
KV 363/2024. Am 19. März 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft GPA einen Kollektivvertrag (Empfehlung) für die Angestellten der Zuckerindustrie abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Treueprämie und wurde unter Registerzahl KV 363/2024, Katasterzahl IV/31/47, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 13. Juni 2024
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