Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 433/2024
Kollektivvertrag: KV 433/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Mittwoch, den 01. Mai 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 433/2024
- Katasterzahl
- VIII/37/4, VIII/38/7
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.488.976
KV 433/2024. Am 11. April 2023 haben der Fachverband der Holzindustrie Österreichs und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Stein/Keramik/Holz/Säge, einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer; b) für alle Mitgliedsfirmen (Holz verarbeitende Industrie und Sägeindustrie) des o. a. Fachverbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Dienstnehmer, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie, idgF, anzuwenden ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Gehälter und Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält weiters Änderungen bzw. Ergänzungen arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen zum Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Industrie vom 1. November 1991, idgF, für den Bereich der holzverarbeitenden Industrie und der Sägeindustrie und wurde unter Registerzahl KV 433/2024, Katasterzahl VIII/37/4, VIII/38/7, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft