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AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft (55638x) | Wandelschuldverschreibung 11.07.2024

Wandelschuldverschreibung

Rechtsgrundlage
§ 174 Abs. 2 AktG
Wandelschuldverschreibungen
EUR 400.000.000
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2024

Hinweisbekanntmachung 

In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2024 wurde der Vorstand nach § 174 Abs. 2 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für einen Zeitraum von fünf Jahren gerechnet ab dem Tag der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung, sohin bis zum 03.07.2029, einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von bis zu EUR 400.000.000,‒ auszugeben und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Umtausch- und/oder Bezugsrechte auf bis zu 19.425.000 neue auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Gesellschaft nach Maßgabe der vom Vorstand festzulegenden Wandelschuldverschreibungsbedingungen zu gewähren. Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung wurde zudem am 9. Juli 2024 beim Landesgericht Leoben hinterlegt.

Leoben, Juli 2024

Der Vorstand