Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 427/2024
Kollektivvertrag: KV 427/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 427/2024
- Katasterzahl
- XIX/93/16
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.488.976
KV 427/2024. Am 15. Dezember 2023 haben die Bundeskammer der Ziviltechniker und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, einen Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechnikern (Architekten und Ingenieurkonsulenten/Zivilingenieuren) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet; 2) für die Mitglieder der österreichischen Kammern der Ziviltechniker und Ziviltechnikergesellschaften; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und enthält außerdem die Anhänge I und II sowie die Anhänge A und B und wurde unter Registerzahl KV 427/2024, Katasterzahl XIX/93/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Juli 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft