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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 427/2024

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Kollektivvertrag: KV 427/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 427/2024
Katasterzahl
XIX/93/16

Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.488.976

KV 427/2024.   Am 15. Dezember 2023 haben die Bundeskammer der Ziviltechniker und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Wirtschaftsdienstleistungen, einen Kollektivvertrag für Angestellte bei Ziviltechnikern (Architekten und Ingenieurkonsulenten/Zivilingenieuren) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das gesamte Bundesgebiet; 2) für die Mitglieder der österreichischen Kammern der Ziviltechniker und Ziviltechnikergesellschaften; 3) für alle Angestellten und Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und enthält außerdem die Anhänge I und II sowie die Anhänge A und B und wurde unter Registerzahl KV 427/2024, Katasterzahl XIX/93/16, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 8. Juli 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft