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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 418/2024

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Kollektivvertrag: KV 418/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 418/2024
Katasterzahl
IV/31/58

Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.486.354

KV 418/2024.  Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Verband angehörenden Betriebe. Unter Obstverwertung ist die Erzeugung von Marmeladen, Obstkonserven und von kandierten Früchten zu verstehen. Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist der Lohnvertrag nur dann anzuwenden, wenn die Obst- und Gemüseverwertung jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 418/2024, Katasterzahl IV/31/58, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.  

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024

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