Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 418/2024
Kollektivvertrag: KV 418/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Ende der Geltung
- Dienstag, den 31. Dezember 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 418/2024
- Katasterzahl
- IV/31/58
Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
KOLLEKTIVVERTRAG
Zl. 2024-0.486.354
KV 418/2024. Am 12. April 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlindustrie, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. Dezember 2024 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle dem o. a. Verband angehörenden Betriebe. Unter Obstverwertung ist die Erzeugung von Marmeladen, Obstkonserven und von kandierten Früchten zu verstehen. Für Betriebe, die auch anderen Erzeugungssparten angehören, ist der Lohnvertrag nur dann anzuwenden, wenn die Obst- und Gemüseverwertung jahresumsatzmäßig überwiegt; c) für alle ArbeitnehmerInnen, mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag enthält Bestimmungen für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 418/2024, Katasterzahl IV/31/58, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024
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