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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 416/2024

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Kollektivvertrag: KV 416/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 416/2024
Katasterzahl
IV/31/56

Veröffentlicht auf EVI am 08.07.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.486.354

KV 416/2024.  Am 15. Mai 2024 haben die Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe, und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der a) für die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Kärnten und Tirol; b) für die Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Nahrungs- und Genussmittelgewerbe (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG), die sich mit der Erzeugung von Fischmarinaden, Fischkonserven, Gabelbissen, Sandwiches und sonstigen Arten der Feinkosterzeugung befassen; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen gilt und am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne, Lehrlingseinkommen sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 416/2024, Katasterzahl IV/31/56, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juli 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft