Startseite
Alle Veröffentlichungen
Details: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung | Großverfahren 11.07.2024

Großverfahren: Windpark Dürnkrut IV

Kennzeichen
WST1-UG-60
Rechtsgrundlagen
§§ 44a ff, insbesondere § 44d und § 44f und § 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG §§ 9a, 13, 14, 16 und § 17 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000
Vorhaben
Errichtung und Betrieb von insgesamt 17 Windkraftanlagen (WKA) des Anlagentyps Vestas V 150 (16 WKA mit einer Nennleistung von jeweils 5,6 MW und einer Bauhöhe von 241 m) sowie des Typs Vestas V 136 (eine WKA mit einer Nennleistung von 4,2 MW und einer Bauhöhe von 234 m).
Öffentliche mündliche Verhandlung
Montag, den 09. September 2024 um 08:30 Uhr
Ort
WIFI St. Pölten (Raum E01)
Mariazellerstraße 97
3100 St. Pölten
Einsicht in Unterlagen
11.07.2024 - 05.09.2024
Standortgemeinden
Dürnkrut, Jedenspeigen, Zistersdorf, Velm-Götzendorf und Spannberg
UVP-Behörde
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht
Antragsteller
Windkraft Simonsfeld AG WEB Windenergie AG
Veröffentlicht auf EVI am 11.07.2024

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 

Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht

Kundmachung

Anberaumung einer mündlichen Verhandlung im Großverfahren, Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen, Zustellung von Schriftstücken im Großverfahren, Parteiengehör und Strukturierung des Verfahrens – Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-60

Gemäß §§ 44a ff, insbesondere § 44d und § 44f und § 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 – AVG und gemäß §§ 9a, 13, 14, 16 und § 17 Abs. 8 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:

1. Gegenstand des Verfahrens

Die Windkraft Simonsfeld AG und die WEB Windenergie AG, beide vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, haben mit Eingabe vom 12.05.2023, modifiziert mit Schreiben vom 22.05.2024, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei der NÖ Landesregierung als UVP-Behörde für das Vorhaben „Windpark Dürnkrut IV“ gestellt. 

Über den Antrag ist von der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Verfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden.

2. Beschreibung des Vorhabens

Die Antragstellerinnen beabsichtigen die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 17 Windkraftanlagen (WKA) des Anlagentyps Vestas V 150 (16 WKA mit einer Nennleistung von jeweils 5,6 MW und einer Bauhöhe von 241 m) sowie des Typs Vestas V 136 (eine WKA mit einer Nennleistung von 4,2 MW und einer Bauhöhe von 234 m). Die Gesamtnennleistung des gegenständlichen Windparks beträgt demnach 93,8 MW. Die Fundamente der WKA sind in den Gemeinden Dürnkrut (15 WKA) und Jedenspeigen (2 WKA) geplant. Zum Vorhaben gehören weiters die Errichtung und der Betrieb der windparkinternen 30 kV-Erdverkabelung, zweier externer Schaltstationen, der 30 kV-Energieableitungen zum Umspannwerk Spannberg, eines Servercontainers, der Kranstellflächen und der temporären Logistikflächen sowie der Ausbau und die Ertüchtigung von bestehenden Wegen innerhalb des Projektgebietes und die Errichtung von Zufahrtswegen zu den einzelnen WKA-Standorten. Die Grenze des Vorhabens bildet die Einbindung der Energieableitung in das Umspannwerk Spannberg.

3. Mündliche Verhandlung

Gemäß § 16 UVP-G 2000 und § 44d AVG wird über das Ansuchen der Antragstellerinnen eine öffentliche mündliche Verhandlung anberaumt:

Datum:

 

09.09.2024:

 

Eintragung in die Redelisten von 08:30 bis 09:15 Uhr

Beginn der Erörterung um 09:30 Uhr

Ort:  WIFI St. Pölten (Raum E01), Mariazellerstraße 97, 3100 St. Pölten 

Die Verhandlung wird gemäß § 16 Abs. 1 letzter Satz UVP-G 2000 auf folgende Fachbereiche eingeschränkt: Agrartechnik/Boden, Biologische Vielfalt, Eisabfall/Schattenwurf, Forst- und Jagdökologie und Umwelthygiene. 

Zum Verhandlungsverlauf:

Die Parteien und sonstige Beteiligte des Verfahrens können sich in der Zeit von 08:30 bis 09:15 Uhr in die nach Fachbereichen aufgelegten Redelisten eintragen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Eintragung in Redelisten nur in der angegebenen Zeit möglich ist. Wortmeldungen können nur nach Maßgabe der Eintragungen in die Redelisten bzw. aufgrund expliziter Aufforderung der Verhandlungsleiterin abgegeben werden. Beginn der Erörterung ist um 09:30 Uhr. Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Beim Saaleinlass werden Sie ersucht, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.

Die Beteiligten und ihre gesetzlichen Vertreter können sich, sofern nicht ihr persönliches Erscheinen ausdrücklich gefordert wird, durch natürliche Personen, die volljährig und handlungsfähig sind und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist, durch juristische Personen oder durch eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich erteilt werden; zu ihrer Beurkundung genügt ein Aktenvermerk. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis (§ 10 Abs. 1 AVG).

4. Information über die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen und Zustellung von Schriftstücken

Gemäß § 13 UVP-G 2000 und § 44f AVG wird mitgeteilt, dass folgende Schriftstücke in den Standortgemeinden Dürnkrut, Jedenspeigen, Zistersdorf, Velm-Götzendorf und Spannberg sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht, während der jeweiligen Amtsstunden vom 11.07.2024 bis einschließlich 05.09.2024 zur Einsicht aufliegen:

  • Projektmodifikation von Mai 2024 betreffend Zuwegung, Verkabelung und Kranstellflächen und Auskunftserteilung der Projektwerberinnen von Mai 2024 nach § 12 Abs.6 UVP-G 2000 zum Thema Biologische Vielfalt und Raumordnung, Landschafts- und Ortsbild sowie Auskunftserteilung vom Juni 2024 zum Thema Biologische Vielfalt,
  • die zusammenfassende Bewertung der Umweltauswirkungen inkl. Anhang und die Teilgutachten.

Diese Unterlagen gelten mit Ablauf von zwei Wochen nach der Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. 

5. Parteiengehör 

Zu den bezeichneten Schriftstücken kann gemäß § 45 Abs. 3 AVG von den Parteien des Verfahrens eine schriftliche Stellungnahme bei der UVP-Behörde bis längstens 13.08.2024 eingebracht werden.

6. Strukturierung des Verfahrens

Gemäß § 14 Abs. 1 UVP-G 2000 kann die Behörde mit der öffentlichen Auflage und Kundmachung der zusammenfassenden Bewertung der Umweltauswirkungen angemessene Fristen für weitere Vorbringen (Konkretisierungen zu Einwendungen und sonstige Stellungnahmen und Beweisanträge) der Verfahrensparteien zum Vorhaben oder zu einzelnen Fachbereichen setzen, mit der Wirkung, dass nach Ablauf dieser Fristen erstattete weitere Vorbringen im weiteren Verfahren nicht zu berücksichtigen sind.

Es wird somit die Frist für die Vorlage weiterer schriftlicher Vorbringen mit 13.08.2024 festgesetzt, wobei nach Ablauf dieser Fristen erstattete Vorbringen im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden.

7. Hinweise: 

  • Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren im Großverfahren gemäß § 44a ff AVG geführt wird und Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
  • Dieses Edikt wird auch an der Amtstafel bei den Standortgemeinden kundgemacht.
  • Die bezeichneten Schriftstücke können auch im Internet während der nächsten acht Wochen unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.noe.gv.at/noe/Umweltschutz/UG_60.html
  • Parteistellung im anhängigen Verfahren kommt all jenen zu, die dem Parteienkreis des § 19 UVP-G 2000 zugerechnet werden können und, soweit sie nicht als Formalparteien am Verfahren zu beteiligen sind, eine rechtserhebliche Einwendung gemäß § 44b Abs. 1 AVG während der öffentlichen Auflage vom 14.02.2024 bis einschließlich 28.03.2024 erhoben haben.
  • Gemäß § 44f Abs. 2 AVG hat die Behörde das Schriftstück während der Amtsstunden mindestens acht Wochen zur öffentlichen Einsicht aufzulegen,
    • ist Verfahrensparteien auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes zuzusenden,
    • ist sonstigen Beteiligten auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes auszufolgen und 
    • ist nach Maßgabe der vorhandenen technischen Möglichkeiten das Schriftstück im Internet bereitzustellen.

NÖ Landesregierung

Im Auftrag
Dipl.-Ing. Gundacker

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl4-37x