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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 328/2024

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Kollektivvertrag: KV 328/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Donnerstag, den 01. Februar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 328/2024
Katasterzahl
II/11/4

Veröffentlicht auf EVI am 04.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.395.713

KV 328/2024. Österreichs E-Wirtschaft und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Energie, haben einen Kollektivvertrag für Angestellte der Elektrizitätsunternehmen abgeschlossen, der am 1. Februar 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsunternehmungen von Österreichs E-Wirtschaft, mit den im fachlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer sowie für kaufmännische Lehrlinge und technische Zeichnerlehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 328/2024, Katasterzahl II/11/4, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

 Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 29. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft