Österreichische Post Aktiengesellschaft
Wien, FN 180219 d
Post Immobilien GmbH
Wien, FN 154596 y
Hinweisbekanntmachung einer beabsichtigten Verschmelzung zur Aufnahme
Es ist beabsichtigt, die Post Immobilien GmbH („übertragende Gesellschaft“) mit dem Sitz in Wien, und der Geschäftsanschrift 1030 Wien, Rochusplatz 1, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 154596 y, als übertragende Gesellschaft auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft („übernehmende Gesellschaft“) mit dem Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1030 Wien, Rochusplatz 1, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 180219 d als übernehmende Gesellschaft durch Übertragung des Vermögens der Post Immobilien GmbH als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft als übernehmende Gesellschaft zum Stichtag 31.12.2023 (Tagesablauf) als Verschmelzungsstichtag zu verschmelzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Der Verschmelzung liegt die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2023 zugrunde.
Die übernehmende Gesellschaft ist Alleingesellschafterin der übertragenden Gesellschaft. Eine Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Gesellschaft im Zusammenhang mit der Verschmelzung ist nicht zulässig und unterbleibt. Angaben über den Umtausch von Anteilen sind daher nicht erforderlich.
Gemäß § 221a Abs 1a AktG wird bekannt gemacht, dass der von dem Geschäftsführer der übertragenden Gesellschaft einerseits und den Vorständen der übernehmenden Gesellschaft andererseits gemeinsam aufgestellte Verschmelzungsvertrag vom 27.05.2024 zum Firmenbuch eingereicht und auf der Internetseite der Österreichische Post Aktiengesellschaft, (www.post.at/ir) veröffentlicht wird.
Gemäß § 221a Abs 2 AktG sind ab dem heutigen Tag auf der Internetseite der übernehmenden Gesellschaft (www.post.at/ir) zugänglich gemacht:
- der Verschmelzungsvertrag vom 27.05.2024,
- die Jahresabschlüsse und die Lageberichte der übertragenden und übernehmenden Gesellschaft jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre,
- die Corporate Governance-Berichte der Österreichische Post Aktiengesellschaft für die letzten drei Geschäftsjahre und
- die Schlussbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2023.
Die Verschmelzungsberichte von Geschäftsführung/Vorstand gemäß § 220a AktG, die Prüfungsberichte gemäß § 220b AktG und der Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 220c AktG sind gemäß § 232 Abs 1 AktG nicht erforderlich und wurden nicht erstellt.
Der Vorstand der Österreichische Post Aktiengesellschaft hat auf die Zustimmung der Hauptversammlung verzichtet (§ 231 Abs 1 iVm § 231 Abs 3 AktG). Gemäß § 231 Abs 3 AktG können Aktionäre der Österreichische Post Aktiengesellschaft, deren Anteile zusammen fünf vom Hundert des Grundkapitals der Österreichische Post Aktiengesellschaft erreichen, unter Nachweis ihrer Aktionärseigenschaft mittels Depotbestätigung ihres depotführenden Kreditinstitutes gemäß § 10a AktG bis zum Ablauf eines Monats nach dieser Veröffentlichung die Einberufung einer Hauptversammlung verlangen, in der über die Zustimmung zu der Verschmelzung beschlossen wird. Dieses Verlangen muss in Textform der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 400220906, per E-Mail an friederike.petznek-stadlbauer@post.at, wobei dieses Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder in Schriftform an Österreichische Post Aktiengesellschaft, z.H. Frau Mag. Friederike Petznek-Stadlbauer, per Post oder Boten an 1030 Wien, Rochusplatz 1, zugehen.
Wien, im Mai 2024
Der Vorstand der
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Die Geschäftsführung der
Post Immobilien GmbH