Österreichische Suppenhennenverarbeitungs AG
FN 190131f
EINLADUNG
zu der am 08.07.2024 um 11:30 Uhr in 1100 Wien, QBC 4 – Am Belvedere 4 (Eingang Karl-Popper-Straße 4) im Hause der BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft stattfindenden
24. ordentlichen Hauptversammlung
der Aktionäre unserer Gesellschaft
TAGESORDNUNG:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Geschäftsberichtes des Vorstandes mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Beschlussfassung über die an den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu zahlende Vergütung und über die an den Aufsichtsrat für das laufende Geschäftsjahr bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung, welche über das aktuelle Geschäftsjahr beschließt, zu zahlende Vergütung
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
Wahl in den Aufsichtsrat (Herr Günther Wenninger)
Allfälliges
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, welche im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes sind jene Aktionäre berechtigt, die sich nicht später als am 3. Tag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft schriftlich anmelden.
Die Aktionäre können ab dem 17.06.2024 am Sitz der Gesellschaft in 3351 Weistrach, Rohrbach 80, innerhalb der Bürozeit von 8:00 bis 16:00 in die Beschlussvorschläge des Vorstandes und des Aufsichtsrates zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, in alle Berichte und Unterlagen (Jahresabschluss und Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrates an die Hauptversammlung, Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes, Vergütung an den Aufsichtsrat, Wahl des Abschlussprüfers, Veränderungen im Aufsichtsrat), die der Hauptversammlung vorzulegen sind, Einsicht nehmen.
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat gemäß § 113 AktG das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, ist im Original bei der Registrierung zur Hauptversammlung vorzulegen und von der Gesellschaft zurückzubehalten.
Weistrach, im Mai 2024