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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 320/2024

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Kollektivvertrag: KV 320/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 320/2024
Katasterzahl
XVIII/91/3

Veröffentlicht auf EVI am 31.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.384.569

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 320/2024. Am 6. März 2024 haben der Fachverband der Banken und Bankiers der Wirtschaftskammer Österreich und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Banken und Nationalbank/Kredit­kartengesellschaften, einen Kollektivvertrag für Angestellte bestimmter Mitglieder des Fachverbandes der Banken und Bankiers der Wirtschaftskammer Österreich, die dem gleichen räumlichen und persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Angestellte der Banken und Bankiers abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält die Bestimmungen der unter Punkt II angeführten Kollektivverträge, gleichzeitig tritt der Kollektivvertrag vom 10. März 2020, KV 244/2020, außer Kraft. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 320/2024, Katasterzahl XVIII/91/3, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft