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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 319/2024

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Kollektivvertrag: KV 319/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 319/2024
Katasterzahl
XVIII/91/2

Veröffentlicht auf EVI am 31.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.384.569

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 319/2024. Am 6. März 2024 haben der Verband Österreichischer Banken und Bankiers und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Banken und Nationalbank, Kreditkartengesellschaften, einen Kollektivvertrag für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages vom 24. März 2009, KV 163/2009, idgF, unterliegen, abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend Erhöhung der kollektivvertraglichen Schemagehälter, der Sozialzulagen und der Lehrlingseinkommen sowie Bestimmungen über eine Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2024. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 319/2024, Katasterzahl XVIII/91/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft