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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 311/2024

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Kollektivvertrag: KV 311/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 311/2024
Katasterzahl
I/01/6
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnungen der Gärtner und Floristen Wien, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, die der Berufsgruppe der Friedhofsgärtner angehören; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen und gewerblichen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 31.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.384.569

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 311/2024. Am 22. Februar 2024 haben die Landesinnung Wien der Gärtner und Floristen, auch als bevollmächtigte Vertreterin der Landesinnungen der Gärtner und Floristen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen in den gewerblichen Friedhofsgärtnereibetrieben Österreichs abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe der Landesinnungen der Gärtner und Floristen Wien, Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol und Vorarlberg, die der Berufsgruppe der Friedhofsgärtner angehören; c) für alle Arbeiter und Arbeiterinnen und gewerblichen Lehrlinge. Auf Arbeitnehmer in Mischbetrieben (Gartenbaubetrieb und Friedhofsgärtnerei bzw. Grünflächengestaltung und Friedhofsgärtnerei) findet dieser Kollektivvertrag dann Anwendung, wenn sie ausschließlich oder überwiegend zu friedhofsgärtnerischen Arbeiten herangezogen werden. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie die Löhne (Lohntafel) und enthält weiters Regelungen über eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024 und wurde unter Registerzahl KV 311/2024, Katasterzahl I/01/6, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft