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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 316/2024

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Kollektivvertrag: KV 316/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 316/2024
Katasterzahl
XXIII/97/8
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der ordentlichen Mitglieder des o. a. Vereins; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Unternehmen des fachlichen Geltungsbereiches, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen.

Veröffentlicht auf EVI am 31.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.384.569

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 316/2024.  Am 14. Dezember 2023 haben der Verein Forschung Austria - Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung der außeruniversitären Forschung, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der außeruniversitären Forschung (Forschungs-KV) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der ordentlichen Mitglieder des o. a. Vereins; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Unternehmen des fachlichen Geltungsbereiches, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 316/2024, Katasterzahl XXIII/97/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft