Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 316/2024
Kollektivvertrag: KV 316/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 316/2024
- Katasterzahl
- XXIII/97/8
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der ordentlichen Mitglieder des o. a. Vereins; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Unternehmen des fachlichen Geltungsbereiches, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen.
Veröffentlicht auf EVI am 31.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.384.569
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 316/2024. Am 14. Dezember 2023 haben der Verein Forschung Austria - Gemeinnützige Vereinigung zur Förderung der außeruniversitären Forschung, die Gewerkschaft GPA und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen in der außeruniversitären Forschung (Forschungs-KV) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich; b) für alle Betriebe der ordentlichen Mitglieder des o. a. Vereins; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der Unternehmen des fachlichen Geltungsbereiches, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 316/2024, Katasterzahl XXIII/97/8, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 27. Mai 2024
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- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft