Marinomed Biotech AG
Bekanntmachungen
gemäß § 174 Abs. 2 AktG
Die Marinomed Biotech AG hat im laufenden Geschäftsjahr bislang gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17.6.2021 Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnominale von EUR 320.000,- ausgegeben. Abweichend von § 174 Abs. 2 AktG wird diese unterjährige Erklärung des Vorstands der Marinomed Biotech AG über den Umfang der im laufenden Geschäftsjahr bislang ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen beim Firmenbuchgericht hinterlegt. Grund dieser Vorgehensweise ist die in der ordentlichen Hauptversammlung 2024 zu beschließende Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG sowie die Einräumung eines genehmigten Kapitals und einer bedingten Kapitalerhöhung und die möglichst schlüssige Nachvollziehbarkeit des Firmenbuchstands hinsichtlich des Grundkapitals.
Korneuburg, Mai 2024
Der Vorstand