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Frauenthal Holding AG (83990s) | Veröffentlichung des Ergebnisses des freiwilligen öffentlichen (Teil-)Angebots zum Erwerb eigener Aktien 29.05.2024

Prospekte u. Anlegerinformation: Veröffentlichung des Ergebnisses des freiwilligen öffentlichen (Teil-)Angebots zum Erwerb eigener Aktien

Rechtsgrundlage
§§ 4 ff Übernahmegesetz („ÜbG“)
ISIN
AT0000762406
Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2024

Veröffentlichung des Ergebnisses 
des freiwilligen öffentlichen (Teil-)Angebots 
zum Erwerb eigener Aktien der Frauenthal Holding AG 

(ISIN: AT0000762406)

Die Frauenthal Holding AG, Rooseveltplatz 10, 1090 Wien, FN 83990 s („FHAG“) hat am 26. April 2024 ein freiwilliges öffentliches (Teil-)Angebot zum Erwerb eigener Aktien an ihre Aktionäre veröffentlicht (das „Angebot“). Die Frist zur Annahme des Angebots endete am 24. Mai 2024, 17:00 Uhr (Wiener Ortszeit).

Gegenstand des Angebots war der Erwerb von bis zu 865.149 eigenen auf Inhaber lautenden, nennbetragslosen Stückaktien (ISIN AT0000762406; die „Aktien“) zu einem Preis von EUR 23,80 je Aktie. Das entspricht 10% des Grundkapitals der FHAG.

Bis zum Ende der Annahmefrist wurden Annahmeerklärungen bezüglich 1.053.374 Aktien (entspricht rund 12,2 % des Grundkapitals der FHAG) wirksam abgegeben. Das Angebot wurde somit im Ausmaß von 188.225 Aktien überzeichnet.

Wie bereits in der ergänzenden Äußerung der FHAG vom 21. Mai 2024 („Ergänzende Äußerung“) ausführlich dargelegt, informierte die Tridelta GmbH die FHAG über die erfolgte Annahme des Angebots im Ausmaß von 700.000 Stück Aktien („Erste Annahmeerklärung“). Darüber hinaus verpflichtete sich die Tridelta GmbH am selben Tag gegenüber der FHAG, jene Aktien, für die im Rahmen des Angebots keine Annahmeerklärungen abgegeben werden, einzuliefern. Zu diesem Zweck nahm die Tridelta GmbH das Angebot in einem weiteren Ausmaß von bis zu 165.149 Stück Aktien an („Zweite Annahmeerklärung“).

Wie ebenfalls in der Ergänzenden Äußerung ausgeführt, findet die Zweite Annahmeerklärung nur dann Berücksichtigung, sofern im Laufe der Annahmefrist Annahmeerklärungen, ausgenommen der Zweiten Annahmeerklärung, für weniger als 865.149 Aktien abgegeben werden.

Während der Annahmefrist sind unter Außerachtlassung der Zweiten Annahmeerklärung Annahmeerklärungen für 888.225 Aktien, somit für mehr Aktien als das Angebotsvolumen umfasst, abgegeben worden. Die Zweite Annahmeerklärung findet somit keine Berücksichtigung.

Alle übrigen während der Angebotsfrist eingelangten Annahmeerklärungen werden zu rund 97,4% erfüllt (die Kürzung beträgt somit rund 2,6%), wobei auf die jeweils nächste ganzzahlige Aktie auf- oder abgerundet wird.

Das Settlement erfolgt bis spätestens 7. Juni 2024. 

Wien, am 29. Mai 2024                                                            

Frauenthal Holding AG

Verantwortlich für den Inhalt: Frauenthal Holding AG (83990s)
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