EINLADUNG
zur 28. ordentlichen Hauptversammlung
der F.M. Hämmerle Holding AG
Zeit: Samstag, 29.06.2024, 10:00 Uhr
Ort: Schreinerei der ehemaligen Spinnerei in Feldkirch – Hämmerlestraße 22, 6800 Feldkirch
Tagesordnung:
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2023 samt Anhang und Lagebericht
- Vorlage des (vereinfachten) Konzernabschlusses zum 31.12.2023
- Bericht des Aufsichtsrats
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
- Ehrung langjähriger und verdienter Mitarbeiter
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Steinebach 18, 6850 Dornbirn, liegen zur Einsicht der Aktionäre während der Geschäftszeiten auf (§ 108 Abs 3 AktG):
- Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 4, 5 und 6 sowie der Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats zum Tagesordnungspunkt 7;
- Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit Anhang und Lagebericht;
- (Vereinfachter) Konzernabschluss zum 31.12.2023;
- Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung.
Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär über dessen schriftliches Verlangen kostenlos übersendet.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung (§ 112 AktG).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugeht (§ 19 Abs 2 der Satzung).
Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist gemäß § 20 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich.
Die Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch die Veröffentlichung auf www.evi.gv.at sowie mittels Briefes bzw. per E-Mail an die der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse jedes Aktionärs.
Der Tag der Veröffentlichung gilt als Tag der Bekanntmachung.
Dornbirn, am 31.05.2024
Ing. Tobias Forer-Pernthaler, MSc
Vorstand