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F.M. Hämmerle Holding AG (60025y) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

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Ordentliche Hauptversammlung: 29.06.2024, 10:00 Uhr

Termin
Samstag, den 29. Juni 2024 um 10:00 Uhr
Ort
Schreinerei der ehemaligen Spinnerei in Feldkirch
Hämmerlestraße 22
6800 Feldkirch
Unterlagen
Hinterlegungsort
Sitz der Gesellschaft, Steinebach 18, 6850 Dornbirn
Teilnahmevoraussetzungen
Berechtigung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung (§ 112 AktG).
Vertretungsregelung
Erteilung der Vollmacht
Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist gemäß § 20 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich.

Veröffentlicht auf EVI am 31.05.2024

EINLADUNG

zur 28. ordentlichen Hauptversammlung 
der F.M. Hämmerle Holding AG

Zeit: Samstag, 29.06.2024, 10:00 Uhr

Ort: Schreinerei der ehemaligen Spinnerei in Feldkirch – Hämmerlestraße 22, 6800 Feldkirch

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Gesellschaft zum 31.12.2023 samt Anhang und Lagebericht
  2. Vorlage des (vereinfachten) Konzernabschlusses zum 31.12.2023
  3. Bericht des Aufsichtsrats
  4. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes
  5. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
  6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
  7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
  8. Ehrung langjähriger und verdienter Mitarbeiter

In den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Steinebach 18, 6850 Dornbirn, liegen zur Einsicht der Aktionäre während der Geschäftszeiten auf (§ 108 Abs 3 AktG):

Abschriften dieser Unterlagen werden jedem Aktionär über dessen schriftliches Verlangen kostenlos übersendet.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung (§ 112 AktG).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, deren Anmeldung in Textform spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse zugeht (§ 19 Abs 2 der Satzung).

Die Ausübung des Stimmrechts durch Bevollmächtigte ist gemäß § 20 der Satzung nur mit schriftlicher Vollmacht, die von der Gesellschaft zurückzubehalten ist, möglich.

Die Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch die Veröffentlichung auf www.evi.gv.at sowie mittels Briefes bzw. per E-Mail an die der Gesellschaft bekanntgegebene Adresse jedes Aktionärs.

Der Tag der Veröffentlichung gilt als Tag der Bekanntmachung.

Dornbirn, am 31.05.2024 

Ing. Tobias Forer-Pernthaler, MSc
Vorstand

Verantwortlich für den Inhalt:
F.M. Hämmerle Holding AG (60025y)