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Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie | Großverfahren 29.05.2024

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Großverfahren: Bahnhofsumbau Ried im Innkreis - GZ.: 2024-0.269.192

Geschäftszahl
  • 2024-0.269.192
Rechtsgrundlage
  • §§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF.
Bauvorhaben
  • Bahnhofsumbau Ried im Innkreis
Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit
  • 29.05.2024 - 12.07.2024
Ort
  • Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2
    Radetzkystraße 2
    1030 Wien
    7. Stock, Zimmer 7E27
  • Standortgemeinde Ried im Innkreis
    Hauptplatz 12
    4910 Ried im Innkreis
Schriftlich Einwendungen
Organisation:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2
Übermittlung:
Post
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
E-Mail
e2@bmk.gv.at
Mündliche Verhandlung
  • Freitag, den 12. Juli 2024 um 09:00 Uhr
Ort der Verhandlung
  • Sparkassen-Stadtsaal
    Kirchenplatz 13
    4910 Ried im Innkreis
Antragsteller
  • ÖBB-Infrastruktur AG

Veröffentlicht auf EVI am 29.05.2024

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

Geschäftszahl: 2024-0.269.192

Wien, 22. Mai 2024

EDIKT
Kundmachung im Großverfahren

  1. der öffentlichen Auflage des verfahrenseinleitenden Antrags und der Unterlagen mit der Möglichkeit zur Stellungnahme sowie
  2. der Anberaumung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 12. Juli 2024

betreffend das eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsverfahren für das Vorhaben „Bahnhofsumbau Ried im Innkreis“, ÖBB-Strecken 207.01, Neumarkt-Kallham - Staatsgrenze bei Braunau am Inn und 206.02, Stainach-Irdning - Schärding am Inn

Mit Schreiben vom 4. April 2024 hat die ÖBB-Infrastruktur AG bei der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend das oben genannte Vorhaben die Anträge auf Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung gemäß §§ 31 ff. iVm 20 Eisenbahngesetz 1957 (EisbG), der wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 40 Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG) und der forstrechtlichen Rodungsgenehmigung gemäß §§ 17 ff. Forstgesetz 1975 (ForstG), gestellt.

Beschreibung und Ziele des Vorhabens

Im Zuge des gegenständlichen Projekts sind, unter anderem, folgende Maßnahmen geplant:

Vom Vorhaben ist die Stadtgemeinde Ried im Innkreis betroffen.

Das Projekt hat, unter anderem, die Attraktivierung des Bahnhofes Ried im Innkreis für Bahnreisende mittels Herstellung von Inselbahnsteigen mit Wartekojen, die Schaffung barrierefreier Zugänge durch die Errichtung eines Personendurchgangs und von Personenliften sowie kurzer Umsteigewege zum öffentlichen Busverkehr, zum Ziel. Weiters ist auch die Modernisierung der sicherungstechnischen Anlagen gemäß dem Stand der Technik, die Adaptierung der Gleisanlagen für eine Optimierung der Betriebsabwicklung und die Berücksichtigung einer nachfolgenden Elektrifizierung des Bahnhofes sowie Maßnahmen im Bereich des Ober- und Unterbaus, geplant. Ferner soll die Verkehrssicherheit durch die Umgestaltung der Eisenbahnunterführung der Landesstraße B143 verbessert werden.

1. Ort und Zeit der Einsichtnahme und Stellungnahmemöglichkeit

In den Antrag und die Antragsunterlagen kann ab Mittwoch, den 29. Mai 2024 bis Freitag, den 12. Juli 2024, bei den folgenden Stellen Einsicht genommen werden:

Die Beteiligten können sich Abschriften von den aufgelegten Unterlagen machen oder auf eigene Kosten Kopien anfertigen.

Zum Vorhaben können zu den Amtsstunden bis spätestens einen Tag vor der mündlichen Verhandlung beim Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Abteilung IV/E2, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, schriftlich Einwendungen erhoben werden. Es besteht die Möglichkeit, diese per E-Mail an e2@bmk.gv.at zu übermitteln. Einwendungen können auch im Zuge der mündlichen Verhandlung abgeben werden.

Beachten Sie bitte, dass Sie Ihre Parteistellung verlieren, soweit Sie nicht rechtzeitig schriftlich Einwendungen erheben. Wenn Sie jedoch durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verhindert waren, rechtzeitig Einwendungen zu erheben und Sie kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft, können Sie binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses, das Sie an der Erhebung von Einwendungen gehindert hat, jedoch spätestens bis zum Zeitpunkt der rechtskräftigen Entscheidung der Sache, bei uns Einwendungen erheben. Diese Einwendungen gelten dann als rechtzeitig erhoben. Bitte beachten Sie, dass eine längere Ortsabwesenheit kein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis darstellt.

Die technischen Voraussetzungen und organisatorischen Beschränkungen des elektronischen Verkehrs sind im Internet (www.bmk.gv.at/impressum/policy.html) bekanntgemacht. Bitte beachten Sie, dass der Absendende die mit jeder Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsverlust, Verlust des Schriftstückes) trägt.

2. Anberaumung einer mündlichen Verhandlung

Zum Vorhaben wird weiters eine mündliche Verhandlung am Freitag, den 12. Juli 2024, Beginn 9:00 Uhr, im Sparkassen-Stadtsaal, Kirchenplatz 13, 4910 Ried im Innkreis, anberaumt.

Die mündliche Verhandlung ist öffentlich. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass an der Sache nicht beteiligte Personen in der Verhandlung nicht das Wort ergreifen dürfen. Zur Identitätsfeststellung werden Sie um Mitnahme eines amtlichen Lichtbildausweises ersucht.

Bezüglich der Vertretung wird auf die Bestimmung des § 10 AVG hingewiesen.

Gegenstand der Verhandlung ist die abschließende Ermittlung des Sachverhalts betreffend das ggst. Vorhaben.

Bitte beachten Sie, dass alle weiteren Kundmachungen und Zustellungen in diesem Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.

Rechtsgrundlagen:

§§ 44a, 44b, 44d, 44e und 44f Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) idgF.

Für die Bundesministerin:
Mag. Simon Ebner-Bachmann

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie