Bundesministerium für Inneres
Die Bewerbungsfrist für diese Stellenausschreibung ist abgelaufen. Es werden keine Bewerbungen mehr angenommen.
Stellenausschreibung: Leiter/Leiterin der Landespolizeidirektion Vorarlberg
- Ausgeschriebene Stelle:
- Leiter/Leiterin der Landespolizeidirektion Vorarlberg
- Ende der Bewerbungsfrist:
- Samstag, den 22. Juni 2024
- Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
- Organisation:
- Bundesministerium für Inneres
- Rolle/Funktion der Kontaktperson:
- Leiters der Sektion I
- Kontaktperson:
- Titel:
- Sektionschef Mag.
- Vorname:
- Karl
- Nachname:
- HUTTER, MBA
- Übermittlung:
- BMI-I@bmi.gv.at
- Post
- Herrengasse 7, 1010 Wien
Veröffentlicht auf EVI am 22.05.2024
Bundesministerium für Inneres
Geschäftszahl: 2024-0.374.494
Leiter/Leiterin der Landespolizeidirektion Vorarlberg
(Arbeitsplatzwertigkeit A1/6 bzw. v1/4)
Ausschreibung
aufgrund des Bundesgesetzes vom 25.01.1989, BGBl. Nr. 85/1989 in der geltenden Fassung.
I.
Die Funktion des Leiters/der Leiterin der Landespolizeidirektion für das Bundesland Vorarlberg (Arbeitsplatzwertigkeit A1/6 bzw. v1/4), die ehestmöglich zur Nachbesetzung gelangt, kommt zur Ausschreibung im Sinne des Ausschreibungsgesetzes 1989, BGBl. Nr. 85/1989 in der geltenden Fassung.
Dem Beamten/der Beamtin gebührt in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 6, ein Monatsbezug von mindestens € 4.352,60 brutto. Bei Vertragsbediensteten beträgt das Monatsentgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 4, mindestens € 3.590,30 brutto (mindestens € 5.268,90 brutto ab der Entlohnungsstufe 3). Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften.
II.
Bewerber/Bewerberinnen für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:
- die österreichische Staatsbürgerschaft;
- die Ernennungserfordernisse gemäß § 4 Abs. 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 in der geltenden Fassung;
- abgeschlossenes facheinschlägiges Hochschulstudium gemäß 1.12 oder 1.19 der Anlage 1 zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, BGBl. Nr. 333/1979 in der geltenden Fassung;
- die Bereitschaft, sich einer Sicherheitsüberprüfung nach §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz 1991, BGBl. Nr. 566/1991 in der geltenden Fassung, zu unterziehen.
Darüber hinaus werden folgende fachspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten erwartet:
- Spezielles Wissen über die Organisation der Landespolizeidirektion und der Sicherheitsexekutive, der Sicherheitsbehörden sowie der Aufgaben der verschiedenen Organisationseinheiten;
- Eingehende Kenntnisse, insbesondere des materiellen und formellen öffentlichen Rechts (wie EU-Recht, Verfassungsrecht, Strafrecht samt Nebengesetzen und Strafprozessrecht, dem allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht, diverse Normen aus dem Bereich der Verwaltungspolizei, allgemeine und besondere Verwaltungsverfahrensvorschriften, Sicherheitspolizeigesetz, diverse Nebengesetze), des Dienstrechtes, der Bezug habenden Verfahrensbestimmungen, des Gehaltsgesetzes, Pensionsgesetzes, des Vertragsbedienstetenrechtes, des Personalvertretungsrechtes und anderer Normen mit dienstrechtlichem Bezug;
- Sehr gute Kenntnisse jener Vorschriften, die exekutives Handeln/Einschreiten regeln, wie Waffengebrauchsgesetz, Einsatzmittellehre, Kriminalistik udgl.;
- Umfangreiche Erfahrungen in der Anwendung der vorangeführten Rechtsmaterien;
- Fundiertes Managementwissen auf Basis einer akademischen Ausbildung, fortgeschrittene Kenntnisse und Erfahrung in strategischer Steuerung und MitarbeiterInnenführung sowie in Controlling, betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und Haushaltsrecht inklusive der Fähigkeit zur zielorientierten Vorgabe von Maßnahmen;
- Beherrschung der Kompetenzen der Sicherheitsexekutive und Fähigkeit zur Entwicklung von Strategien;
- Mehrjährige Erfahrung als Leiter/in einer Organisationseinheit im Bereich des Innenressorts;
- Kenntnisse des gesellschaftspolitischen Umfeldes des Behörden- und Polizeiwesens und der damit zusammenhängenden Felder;
- Erweiterte Kenntnisse im Bereich der Organisationslehre, Organisationsgesetze des Bundes, der Geschäftsordnungen;
- Gute Kenntnisse in Bezug habenden privatwirtschaftlichen Angelegenheiten;
- Umfassende Kenntnisse über die Arbeitsabläufe der Behörde und den nachgeordneten Gliederungen;
Die unter Punkt e – o angeführten, von den Bewerbern/Bewerberinnen erwarteten Kenntnisse und Fähigkeiten werden bei der Eignungsbeurteilung mit gleicher Gewichtung berücksichtigt.
III.
Der ausgeschriebenen Funktion kommen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten und Aufgabenbereiche zu:
- Strategisches Management
- Vertretungs- und Repräsentationsaufgaben
- Führung und Interner Dienstbetrieb
- Exekutivdienst/Führen im Einsatz
- Recht
IV.
Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien oder (bevorzugt) per E-Mail an BMI-I@bmi.gv.at zu richten.
Sie gelten als fristgerecht, wenn sie bis spätestens 22.06.2024 bei der angeführten Stelle eingelangt sind.
Gemäß § 6 Absatz 1 des Ausschreibungsgesetzes 1989 haben die Bewerber/Bewerberinnen in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Ausübung der ausgeschriebenen Funktion als geeignet erscheinen lassen.
Gemäß § 5 Absatz 2a des Ausschreibungsgesetzes 1989 wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika im Gesamtausmaß von mindestens sechs Monaten in einem außerhalb der ausgeschriebenen Dienststelle liegenden Tätigkeitsbereich (z.B. in Wirtschaftsunternehmen) erwünscht sind. Als qualifizierte Tätigkeiten oder Praktika kommen auch solche bei einer Einrichtung der Europäischen Gemeinschaften oder bei einer sonstigen zwischenstaatlichen Einrichtung in Betracht.
Gemäß § 5 Absatz 2b des Ausschreibungsgesetzes 1989 sowie des § 7 Absatz 3 des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes 1993, BGBl. Nr. 100/1993 in der geltenden Fassung, wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen von Frauen um die ausgeschriebene Funktion besonders erwünscht sind und bei der Entscheidung über die Besetzung dieser Funktion besonders berücksichtigt werden.
17. Mai 2024
Für den Bundesminister:
AL Mag. Friederike Frisch
- Verantwortlich für den Inhalt:
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