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Details: Amt der Tiroler Landesregierung

Amt der Tiroler Landesregierung | Großverfahren 21.05.2024

Großverfahren: Erneuerung der bestehenden 220 kV-Leitung als Teil der Verbindung zwischen den Umspannwerken Lienz und Soverzene (Veneto, Italien).

Geschäftszahl
UVP-9/8/124-2024
Rechtsgrundlage
§§ 44a Abs. 1 und 3 und 44c Abs. 1 und 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991 § 32 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993
Vorhaben
Die Austrian Power Grid AG, Wagramer Straße 19, 1220 Wien, plant in Abstimmung mit TERNA die Erneuerung der bestehenden 220 kV-Leitung als Teil der Verbindung zwischen den Umspannwerken Lienz und Soverzene (Veneto, Italien). Die Netzbetreiber haben ein gemeinsames Konzept für die Erneuerung und Modernisierung erarbeitet. Die bestehende Leitungsanlage in Österreich, eine 220-kV-Leitung bestehend aus 118 Masten auf einer Strecke von 33,5 km soll dabei so neu errichtet werden, dass sie mit 220 kV betrieben werden kann und eine Übertragungsleistung von rund 500 MW erreicht.
Einsicht in Unterlagen
https://tbox.tirol.gv.at/index.php/s/ZrKJ6nnQfRS6XdA Passwort: U-UVP-10/48
Öffentlichen Erörterung
Dienstag, den 18. Juni 2024 um 10:30 Uhr
Ort der Erörterung
Wirtschaftskammer Bezirksstelle Lienz
Amlacherstraße 10
9900 Lienz
Antragsteller
Austrian Power Grid AG
Veröffentlicht auf EVI am 21.05.2024

 Amt der Tiroler Landesregierung

Abteilung Umweltschutz

Geschäftszahl: UVP-9/8/124-2024

 

EDIKT

Austrian Power Grid AG, 1220 Wien;
Projekt 220 KV-Leitung Lienz-Staatsgrenze - Vorantragsabschnitt nach § 31 UVP-G 2000;
Anberaumung einer öffentlichen Erörterung;

Gemäß §§ 44a Abs. 1 und 3 und 44c Abs. 1 und 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG), BGBl. Nr. 51/1991, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 88/2023, sowie § 32 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000), BGBl. Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 26/2023, wird kundgemacht:

1. Gegenstand:

Die Austrian Power Grid AG, Wagramer Straße 19, 1220 Wien, plant in Abstimmung mit TERNA die Erneuerung der bestehenden 220 kV-Leitung als Teil der Verbindung zwischen den Umspannwerken Lienz und Soverzene (Veneto, Italien). Die Netzbetreiber haben ein gemeinsames Konzept für die Erneuerung und Modernisierung erarbeitet. Die bestehende Leitungsanlage in Österreich, eine 220-kV-Leitung bestehend aus 118 Masten auf einer Strecke von 33,5 km soll dabei so neu errichtet werden, dass sie mit 220 kV betrieben werden kann und eine Übertragungsleistung von rund 500 MW erreicht. Die Zuständigkeit für die Durchführung der entsprechenden Genehmigungsverfahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 liegt sowohl bei der Kärntner als auch der Tiroler Landesregierung.

Dieses Projekt stellt gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2024/1041 der Kommission vom 28. November 2023 zur Änderung der TEN-E-Verordnung (EU) 2022/869 des Europäischen Parlaments und des Rates ein Vorhaben von gemeinsamem Interesse (PCI) dar (Siehe Link: https://www.bmk.gv.at/themen/energie/energiewegerecht/energieinfrastruktur.html.) .

Für UVP-pflichtige Vorhaben wie das Gegenständige führt deren Aufnahme in diese Liste dazu, dass ein Vorantragsabschnitt gemäß den §§ 30 ff des UVP-G 2000 zwingend durchzuführen ist.

Mit Schreiben vom 12.04.2024 hat die die APG einen Antrag auf Durchführung eines solchen Vorantragsabschnitts unter Einreichung der in § 31 Abs. 1 UVP-G 2000 genannten Projektunterlagen bei der Kärntner sowie Tiroler UVP-Behörde gestellt.

Mit Schreiben der ha. Behörde vom 06.05.2024 ist dazu nach Befassung der in § 32 Abs. 2 UVP-G 2000 genannten Behörden und Stellen die Bestätigung dieses Antrags ergangen.

Die Einreichunterlagen zum Vorantragsabschnittsverfahren betreffend das Projekt „Erneuerung Südverbindung Lienz 220-kV-Leitung Lienz – Staatsgrenze (IT)“ sind auf der Internetseite der Behörde unter folgenden Zugangsdaten veröffentlicht:

Link: https://tbox.tirol.gv.at/index.php/s/ZrKJ6nnQfRS6XdA
Passwort: U-UVP-10/48 
(am besten Mit Firefox-Browser öffnen)

2. Anberaumung einer öffentlichen Erörterung:

Zu diesem UVP-Vorantragsabschnitt findet die öffentliche Erörterung 

am

Dienstag, 18.06.2024, um 10:30 Uhr
in der Wirtschaftskammer Bezirksstelle Lienz, Amlacherstraße 10, 9900 Lienz

statt.

Im Rahmen dieser öffentlichen Erörterung wird die Projektwerberin das Vorhaben vorstellen.

Es steht Jedermann frei, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter, der zur Abgabe vorbehaltsloser Erklärungen ermächtigt sein muss, an dieser Erörterung teilzunehmen und allfällige Stellungnahmen abzugeben.

Bevollmächtigter kann eine natürliche Person, die volljährig und handlungsfähig ist und für die in keinem Bereich ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt oder eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertretung oder Vorsorgevollmacht wirksam ist, eine juristische Person oder eine eingetragene Personengesellschaft sein. Personen, die unbefugt die Vertretung anderer zu Erwerbszwecken betreiben, dürfen nicht bevollmächtigt werden.

Der Bevollmächtigte muss mit der Sachlage vertraut sein und sich durch eine schriftliche Vollmacht ausweisen können. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. 

Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich,

  • wenn die Vertretung durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person, z.B. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhändler erfolgt,
  • wenn die Vertretung durch Familienmitglieder (z.B. Haushaltsangehörige, Angestellte, Funktionäre von Organisationen), die der Behörde bekannt sind, erfolgt und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht,
  • wenn der/die Beteiligte gemeinsam mit dem Bevollmächtigten an der Erörterung teilnimmt.

 

Für die Landesregierung:
Mag. Lukas Czakert

Verantwortlich für den Inhalt: Amt der Tiroler Landesregierung
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl3-nyb