invIOs Holding AG
EINBERUFUNG
Der Vorstand der invIOs Holding AG mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter FN 582783 i (die "Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Gesellschaft am 18. Juni 2024, um 16:00 Uhr MESZ, im Marx Media (Media Quarter Marx), Maria-Jacobi-Gasse 2, 1030 Wien, ein.
Tagesordnung
- Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Vorschlags über die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2023; sowie Bericht des Vorstands zur Geschäftsentwicklung im Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024.
- Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023.
- Wahlen in den Aufsichtsrat.
- Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Punkt 23 (HAUPTVERSAMMLUNG – TEILNAHME) zur Ermöglichung virtueller und/oder hybrider Hauptversammlungen im Sinne des Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetzes (VirtGesG).
- Beschlussfassung über die ordentliche Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §§ 149 ff AktG gegen Bareinlage unter teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 153 Abs 4 AktG samt Ermächtigung des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe neuer Aktien ergeben, zu beschließen.
Unterlagen zur ordentlichen Hauptversammlung
Die Gesellschaft stellt die folgenden Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 AktG zur Verfügung:
- (Gemeinsame) Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß § 108 Abs 1 AktG zu sämtlichen Punkten der Tagesordnung, zu denen Beschlüsse zu fassen sind, samt Erläuterungen zu jenen Punkten der Tagesordnung, zu denen eine Beschlussfassung nicht vorgesehen ist
- Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2023 samt Lagebericht
- Bericht des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG
- Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebensläufen von Herrn DDr Manfred Reichl, Herrn Dr Helmut M. Schühsler, Herrn Dr Erwin Rasinger, Herrn Edward D. Charles sowie Herrn Dr Ulrich Granzer (siehe Tagesordnungspunkt 6)
- Bericht des Vorstands gemäß § 153 Abs 4 AktG zu Tagesordnungspunkt 8
- Vollmachtsformular und Formular zum Widerruf der Vollmacht
- Anmeldeformular
Sämtliche Unterlagen nach § 108 Abs 3 AktG können ab dem 28. Mai 2024 angefordert werden bzw. liegen ab diesem Tag zu den üblichen Bürozeiten (von Montag bis Freitag von 09:00 bis 17:00 Uhr) in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft (Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien) zur Einsicht auf. Um Voranmeldung unter investors@invios.com wird gebeten.
Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach der Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung.
Zur Teilnahme an der ordentlichen Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre der Anmeldung (in Textform) unter Verwendung des übermittelten Anmeldeformulars, welche der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 13. Juni 2024, an die folgende Adresse zugehen muss, wobei das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (als PDF) dem E-Mail anzuschließen ist: anmeldung.invios@hauptversammlung.at.
Vertretung durch Bevollmächtigte gemäß § 113 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Der Aktionär ist in der Anzahl der Personen, die er zu Vertretern bestellt, und in deren Auswahl nicht beschränkt. Die Vollmacht bedarf der Schriftform (d.h. handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur iSd Artikel 3 Z 12 eIDAS-VO).
Die Aktionäre werden eingeladen, der Gesellschaft allfällige Vollmachten bis spätestens am dritten Werktag vor der ordentlichen Hauptversammlung, das ist der 13. Juni 2024, an eine der folgenden Adressen zu übermitteln:
per Post: invIOs Holding AG, Campus-Vienna-Biocenter 5, 1030 Wien
per E-Mail: anmeldung.invios@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang; TIF, PDF, etc.)
Datenschutzinformation für Aktionärinnen und Aktionäre gemäß Art 13 und 14 DSGVO
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre streng nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO), sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, was zwingend erforderlich ist, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-‑, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich auch über die Stimmrechtsvertretung geltend machen.
Datenschutzrechtliche Anfragen und Beschwerden sind an den Datenschutzverantwortlichen der Gesellschaft unter datasafety@invios.com zu stellen.
Zudem steht den Aktionären ein Beschwerderecht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der ordentlichen Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Es wird ersucht, schon vorab bekannte Fragen bis zum 11. Juni 2024 in Textform an die Gesellschaft (fragen.invios@hauptversammlung.at) zu übermitteln.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird die männliche Form für personenbezogene Bezeichnungen verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Wien, im Mai 2024
Der Vorstand