Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 290/2024
Kollektivvertrag: KV 290/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Ende der Geltung
- Montag, den 31. März 2025
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 290/2024
- Katasterzahl
- XXI/95/37
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Wiener Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.
Veröffentlicht auf EVI am 21.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.364.938
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 290/2024. Im April 2024 haben die Wirtschaftskammer Wien, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2025 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für jene Wiener Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe in der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem Wiener Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne sowie anderer Entgeltbestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 290/2024, Katasterzahl XXI/95/37, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Mai 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft