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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 281/2024

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Kollektivvertrag: KV 281/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Ende der Geltung
Montag, den 31. März 2025
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 281/2024
Katasterzahl
XXI/95/28
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich; b) für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur und Vergnügungsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist.

Veröffentlicht auf EVI am 21.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.364.938

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 281/2024.  Im April 2024 haben die Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachverband Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für Kinoarbeiter/innen (Lohnordnung) abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist und bis 31. März 2025 gilt. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Niederösterreich; b) für jene Niederösterreichischen Betriebe, die der Berufsgruppe Kinobetriebe des Fachverbandes der Kino-, Kultur und Vergnügungsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich angehören; c) für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die in einem niederösterreichischen Lichtspieltheater beschäftigt sind, so ferne auf sie nicht das Angestelltengesetz anwendbar ist. Der Kollektivvertrag enthält die Lohnordnung sowie die Lohngruppeneinteilung und enthält weiters die Regelung der Mindestlöhne und wurde unter Registerzahl KV 281/2024, Katasterzahl XXI/95/28, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 16. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft