:be AG | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 24.06.2024, 15.00 Uhr
Termin:
Montag, den 24. Juni 2024 um 15:00 Uhr
Ort:
Räumlichkeiten der Gesellschaft
Millennium Park 20
6890 Lustenau
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
In den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 6890 Lustenau, Millennium Park 20
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der :be AG teilnehmen, sofern sie am Nachweisstichtag, das ist am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, somit am 13.06.2023, um 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau), Aktionär der :be AG sind.
Nachweisstichtag:
13.06.2024
Abgabetermin Nachweis:
20.06.2024
Nachweis:
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Übermittlung:
E-Mail
anmeldestelle@computershare.de (bitte Depotbestätigung im Format PDF anhängen)
Post
:be AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Deutschland
SWIFT
BIC COMRGB2L - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt angeben: "Hauptversammlung :be AG – ISIN AT0000A2SGH0" im Text angeben
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden. Frist für Vertretungsvollmachten: 22.06.2023, 08.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau)
Übermittlung:
E-Mail
anmeldestelle@computershare.de wobei die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail anzuschließen ist
Post
:be AG, c/o Computershare Operations Center, 80249 München, Deutschland
Veröffentlicht auf EVI am 24.05.2024

:be AG

FN 543031a
ISIN AT0000A2SGH0

Der Vorstand der :be AG mit Sitz in Lustenau, eingetragen in das Firmenbuch des Landesgerichtes Feldkirch unter FN 543031a ("Gesellschaft"), lädt die Aktionäre der Gesellschaft zu der am Montag, 24.06.2024, um 15.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft im Millennium Park 20, 6890 Lustenau stattfindenden

4. ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein. 

Tagesordnung

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2023 mit dem Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2023.
  2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahrs 2023.
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2023.
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023.
  5. Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023 und 2024.
  6. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024.

1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)

Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen

  • Einberufung gemäß § 106 AktG,
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten beziehungsweise Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1., zu dem kein Beschluss zu fassen sein wird,
  • Jahresabschluss per 31.12.2023 mit dem Lagebericht, 
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 6.,
  • Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,
  • Vollständiger Text dieser Einberufung,
  • Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,

stehen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 03.06.2024, in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 6890 Lustenau, Millennium Park 20 und zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung und werden bei der Hauptversammlung aufliegen. 

2. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der :be AG teilnehmen, sofern sie am Nachweisstichtag, das ist am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung, somit am 13.06.2023, um 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau), Aktionär der :be AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Übermittlung einer vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder einem Vollmitgliedsstaat der OECD ausgestellten Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10 Abs 2 AktG)

2.1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT Code);

2.2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;

2.3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A2SGH0);

2.4. Depotnummer beziehungsweise eine sonstige Bezeichnung; 

2.5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht;

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben Tage sein und bedarf der Schriftform. Die Depotbestätigung muss der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 20.06.2024, bis 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) wie folgt zugehen:

Per E-Mail:anmeldestelle@computershare.de
(bitte Depotbestätigung im Format PDF anhängen)
ODER
Per Post oder 
Boten:

:be AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Deutschland

ODER
Per Swift:

BIC COMRGB2L,

Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt angeben: "Hauptversammlung :be AG – ISIN AT0000A2SGH0" im Text angeben

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (13.06.2023, 24.00 Uhr [MESZ, Ortszeit Lustenau]) beziehen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die Aktien nicht gesperrt. Aktionäre können daher über Ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

3. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht gemäß § 113 Abs 1 AktG eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der Vollmacht zeitgerecht vor der Hauptversammlung entweder spätestens bei der Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort, persönlich übergeben oder an die Gesellschaft spätestens am 22.06.2023, 08.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) (einlangend), wie folgt übermittelt werden:

Per E-Mail:anmeldestelle@computershare.de
wobei die Vollmacht oder der Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail anzuschließen ist
ODER
Per Post oder Boten:

:be AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Deutschland

Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum Download unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf nicht zwingend. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie oben unter Punkt 2. Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) zu erfüllen haben. Aufgrund der Novellierung des Aktiengesetzes ist eine anonyme Teilnahme als Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.

4. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Gemäß § 106 Z 9 AktG iVm § 83 Abs 2 Z 1 BörseG wird weiter bekanntgegeben, dass die Gesellschaft 50.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre beziehungsweise ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität, der zur Versammlung erschienen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten bzw. die Möglichkeit zur Registration für die Hauptversammlung ist ab 14:30 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau). 

Lustenau im Mai 2024

Der Vorstand

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