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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 274/2024

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Kollektivvertrag: KV 274/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 274/2024
Katasterzahl
XIX/93/11
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes, die eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik haben; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer der unter dem fachlichen Geltungsbereich genannten Unternehmen sowie Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 17.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.359.876

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 274/2024. Am 16. Februar 2024 haben der Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Elektro- und Elektronikindustrie, Telekom und IT, einen Kollektivvertrag für Angestellte von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe des o. a. Fachverbandes, die eine Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes, Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik haben; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden Arbeitnehmer der unter dem fachlichen Geltungsbereich genannten Unternehmen sowie Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 274/2024, Katasterzahl XIX/93/11, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft