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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 266/2024

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Kollektivvertrag: KV 266/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 266/2024
Katasterzahl
IV/31/32
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (ZuckerbäckerInnen), soweit sie als Saisonbetriebe Gefrorenes erzeugen; c) für alle in diesen Betrieben oder Betriebsabteilungen beschäftigten Dienstnehmer/innen, insbesondere Ladner/innen und Servierer/innen, jedoch mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 17.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.359.876

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 266/2024. Am 1. April 2024 haben die Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (ZuckerbäckerInnen) und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 30. September 1996, KV 359/1996, idgF) ab­geschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (ZuckerbäckerInnen), soweit sie als Saisonbetriebe Gefrorenes erzeugen; c) für alle in diesen Betrieben oder Betriebsabteilungen beschäftigten Dienstnehmer/innen, insbesondere Ladner/innen und Servierer/innen, jedoch mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 266/2024, Katasterzahl IV/31/32, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Mai 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft