Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 266/2024
Kollektivvertrag: KV 266/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 266/2024
- Katasterzahl
- IV/31/32
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (ZuckerbäckerInnen), soweit sie als Saisonbetriebe Gefrorenes erzeugen; c) für alle in diesen Betrieben oder Betriebsabteilungen beschäftigten Dienstnehmer/innen, insbesondere Ladner/innen und Servierer/innen, jedoch mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 17.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.359.876
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 266/2024. Am 1. April 2024 haben die Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (ZuckerbäckerInnen) und die Gewerkschaft PRO-GE einen Kollektivvertrag (Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag vom 30. September 1996, KV 359/1996, idgF) abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Bundesland Wien; b) für alle Betriebe der Landesinnung Wien der Lebensmittelgewerbe – Berufszweig Konditoren (ZuckerbäckerInnen), soweit sie als Saisonbetriebe Gefrorenes erzeugen; c) für alle in diesen Betrieben oder Betriebsabteilungen beschäftigten Dienstnehmer/innen, insbesondere Ladner/innen und Servierer/innen, jedoch mit Ausnahme der Angestellten im Sinne des Angestelltengesetzes und der kaufmännischen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen und wurde unter Registerzahl KV 266/2024, Katasterzahl IV/31/32, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 14. Mai 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft