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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 263/2024

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Kollektivvertrag: KV 263/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Ende der Geltung
Dienstag, den 31. Dezember 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 263/2024
Katasterzahl
XX/94/13
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 15.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.344.963

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 263/2024. Am 3. April 2024 haben die Bundesinnung der Chemischen Gewerbe und der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Arbeiterinnen/Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung, im sonstigen Reinigungsgewerbe und in Hausbetreuungstätigkeiten abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten und bis 31. Dezember 2024 befristet ist. Der Kollektivvertrag gilt 1) für das Gebiet der Republik Österreich; 2) für alle der Bundesinnung der Chemischen Gewerbe angehörenden Betriebe folgender Berufszweige: a) Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger und alle sonstigen, nicht ausdrücklich einem anderen Fachverband zugehörigen Reinigungsgewerbe; b) Hausbetreuungstätigkeiten; 3) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter sowie die gewerblichen Lehrlinge. 

Der unter Registerzahl KV 263/2024, Katasterzahl XX/94/13, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Zusatzkollektivvertrag zur Lohnvereinbarung betrifft die Regelung für eine Mitarbeiter:innenprämie für das Kalenderjahr 2024. 

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Mai 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft