Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 261/2024
Kollektivvertrag: KV 261/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. Januar 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 261/2024
- Katasterzahl
- XV/74/2
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Löhne und Lehrlingseinkommen.
Veröffentlicht auf EVI am 15.05.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.344.963
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 261/2024. Am 26. Jänner 2024 haben der Österreichische Apothekerverband, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Löhne und Lehrlingseinkommen. Die Abteilung der selbständigen Apotheker der Österreichischen Apothekerkammer tritt diesem Kollektivvertrag vollinhaltlich bei. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 261/2024, Katasterzahl XV/74/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Mai 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft