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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 261/2024

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Kollektivvertrag: KV 261/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 261/2024
Katasterzahl
XV/74/2
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Löhne und Lehrlingseinkommen.

Veröffentlicht auf EVI am 15.05.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.344.963

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 261/2024. Am 26. Jänner 2024 haben der Österreichische Apothekerverband, die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Handel, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten und Apothekenhilfspersonal abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Bundesgebiet Österreichs; b) für alle öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken; c) für Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenten, Lehrlinge und sonstige Apothekenhilfskräfte ohne Magisterdiplom der Pharmazie oder Apothekerdiplom und betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter, Löhne und Lehrlingseinkommen. Die Abteilung der selbständigen Apotheker der Österreichischen Apothekerkammer tritt diesem Kollektivvertrag vollinhaltlich bei. Der Kollektivvertrag wurde unter Registerzahl KV 261/2024, Katasterzahl XV/74/2, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 10. Mai 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft