AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG
STADT WIEN – WASSERRECHT
Kundmachung
einer öffentlichen mündlichen Verhandlung
EDIKT zu GZ: 1282986-2023
Gemäß §§ 44a Abs. 3 und 44d Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) in Verbindung mit §§ 56, 99 Abs. 1 lit.c und 107 Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) wird kundgemacht:
Die deeep Tiefengeothermie GmbH, vertreten durch die ONZ & Partner Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, hat bei der Stadt Wien – Wasserrecht zur Durchführung eines wasserwirtschaftlichen Versuches samt Durchführung der Bohrungen, in Wien 22., Seestadt Aspern, zur Umsetzung des Pilotprojektes Tiefengeothermie, Geothermische Triplette "Hydros Seestadt“, einen Antrag auf wasserrechtliche Genehmigungserteilung eingebracht.
Beschreibung des Vorhabens:
Im Zuge des Geothermieprojektes „Hydros Seestadt“ sollen für die erstmalige geothermische Nutzung des Aderklaa Konglomerats im Bereich der Seestadt Aspern drei Geothermiebohrungen niedergebracht werden. Diese Bohrungen bestehen aus einer Pilotbohrung Hydros TH1, einer Injektionsbohrung Hydros TH2 sowie einer Produktionsbohrung Hydros TH3.
Das Grundstück auf dem die drei Bohrungen bis zu ca. 1000 m Tiefe durchgeführt werden, befindet sich im 22. Wiener Gemeindebezirk südöstlich der Seestadt Aspern. Dieses Grundstück Nr. 672/15 (künftig Nr. 629/194), EZ 1651, KG Aspern, besitzt derzeit noch keine Adresse.
Die genutzte Fläche im Rahmen der Bohrungen und Testungen wird max. 14.500 m² betragen. In einer Tiefe ab ca. 1000 m verlaufen die Bohrungen im Umkreis von ca. 2 km abgelenkt in nördlich, nord-östlich und süd-östliche Richtung, und dadurch sind in großer Tiefe (ab 1000 m-3280 m) weitere Grundstücke vom Vorhaben betroffen.
Die Stadt Wien - Wasserrecht hat daraufhin ein Großverfahren nach den Bestimmungen des AVG, sowie den wasserrechtlichen Bestimmungen eingeleitet, im Zuge dessen
am 6. Juni 2024
ZEITPUNKT: 8:00 Uhr
in 1090 Wien
ORT: Aula am Campus der Universität Wien (Hof 1, Raum 1.11 – Eingang Altes AKH, Alser Straße) eine öffentliche mündliche Verhandlung stattfinden wird.
Ausweiskontrolle und Eintragung in die Redeliste von 08:00 bis 08:30 Uhr.
Es können sich die Parteien und sonstigen Beteiligten des Verfahrens in eine Redeliste eintragen. Eine Wortmeldung in der Verhandlung kann nur abgeben, wer in der Redeliste ordnungsgemäß eingetragen ist oder von der Verhandlungsleiterin hierzu explizit aufgefordert wird.
Beginn der Erörterung um 08:30 Uhr.
Diese Verhandlung dient der Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts, der Formulierung von Auflagen unter denen die Antragstellerin Ihr Recht ausüben kann, und der Klärung allgemeiner Fragen im Zusammenhang mit diesem Projekt.
In der Folge wird die Antragstellerin eine bescheidmäßige Erledigung ihres Antrages erhalten.
Die voraussichtliche Dauer dieser Verhandlung wird 5 h betragen.
Hinweis: Bis einschließlich 5. Juni 2024 liegen der Genehmigungsantrag und die Projektsunterlagen im Amt der Wiener Landesregierung, Stadt Wien - Wasserrecht, Dresdner Straße 73–75, 1. Stock, Zimmer 135/136, 1200 Wien, während der Amtsstunden (07:30 bis 15:30 Uhr) zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Es besteht die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben beim Landeshauptmann von Wien, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der Wiener Landesregierung oder per E-Mail an post@ma58.wien.gv.at einzubringen.
Sollten Sie eine Person, die nicht ohnehin berufsmäßig zur Vertretung vor Behörden befugt ist, zur Verhandlung entsenden, ersuchen wir Sie dieser Person eine nicht gebührenpflichtige schriftliche Vollmacht mitzugeben.
Vertritt Sie jemand aus einer Berufsgruppe, deren Aufgabe es ist Personen vor Behörden
zu vertreten (etwa RechtsanwältInnen oder ZiviltechnikerInnen) so genügt es, wenn sich der- oder diejenige auf die von Ihnen erteilte Vollmacht beruft.
Wir weisen darauf hin, dass von allen Teilnehmenden am Eingang ein behördlicher Lichtbildausweis vorzuweisen ist!
Für den Landeshauptmann:
Mag. a Alexandra Benke
Obermagistratsrätin