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Details: Venionaire Capital AG

Venionaire Capital AG (385799b) | Ordentliche Hauptversammlung 2024

Ordentliche Hauptversammlung: 6. Juni 2024, 14:00 Uhr
Termin:
Donnerstag, den 06. Juni 2024 um 14:00 Uhr
Ort:
Sitz der Gesellschaft
Babenberger Straße 9
1010 Wien
Unterlagen:
Hinterlegungsort:
Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Babenberger Straße 9
Teilnahmevoraussetzungen:
Berechtigung:
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.
Vertretungsregelung:
Erteilung der Vollmacht:
Beibringung einer schriftlichen Vollmacht erforderlich.
Übermittlung:
Veröffentlicht auf EVI am 09.05.2024

Einberufung der 1. ordentlichen Hauptversammlung der Venionaire Capital AG

für Donnerstag, den 6. Juni 2024 um 14:00 Uhr
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG ist der Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Babenberger Straße 9.

A. Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Venionaire Capital AG (FN 385799 b)

Wir laden die Aktionäre der Venionaire Capital AG hiermit zur ordentlichen Hauptversammlung der Venionaire Capital AG ein:

Termin:         6. Juni 2024
Ort:                 Babenberger Straße 9, 1010 Wien
Beginnzeit: 14:00 Uhr

Tagesordnung:

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht zum 31. Dezember 2023, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des Berichtes des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2023;
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns;
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023;
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023;
  5. Wahlen in den Aufsichtsrat;
  6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024;
  7. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder;
  8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung durch Ergänzung von Punkt 7.3 (Klarstellung bei der Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital);
  9. Allfälliges.

Ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass zu Tagesordnungspunkt 8. eine gesonderte Abstimmung  und Beschlussfassung der stimmrechtlosen Vorzugsaktionäre erfolgt.

B. Unterlagen zur Hauptversammlung; Bereitstellung von Informationen am Sitz der Venionaire Capital AG

Insbesondere die folgenden Unterlagen liegen gemäß § 108 Abs 3 AktG spätestens ab 16. Mai 2024  zur Einsicht der Aktionäre am Sitz der Venionaire Capital AG auf:

  • Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023;
  • Bericht des Aufsichtsrates;
  • Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8;
  • Erklärungen der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG;
  • Lebensläufe der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat;
  • Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung.

Jeder Aktionär hat das Recht auf Einsicht in die oben bezeichneten Unterlagen. Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der oben bezeichneten Unterlagen erteilt. Die oben bezeichneten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

C. Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach Eintragung im Aktienbuch zu Beginn der Hauptversammlung.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung bedarf es seitens der im Aktienbuch eingetragenen Aktionäre keiner Anmeldung vor der Hauptversammlung.

D. Fernteilnahme an der Hauptversammlung

Der Vorstand hat gemäß Punkt 12.2 der Satzung die Möglichkeit der Fernteilnahme an dieser ordentlichen Hauptversammlung vorgesehen und sohin zeitgleich mit dieser Einladung zur Hauptversammlung auch entsprechende Einwahldaten für eine Microsoft Teams Onlinekonferenz an die Aktionäre versendet.

Nachdem das Programm über den Internet-Link durch den Aktionär gestartet wurde, wird geprüft, ob die Bild- und Tonübertragungsqualität für eine Videozuschaltung in Echtzeit ausreichend ist. Wenn dies der Fall ist, wird der Versammlungsleiter die Hinzuschaltung des Aktionärs unverzüglich anordnen.

Technische Voraussetzung für eine Videozuschaltung in Echtzeit ist eine stabile Internetverbindung, und ein internetfähiges Endgerät seitens des Aktionärs sowie eine Webcam und ein Mikrofon.

Auf diese Weise können die Aktionäre an der ordentlichen Hauptversammlung auch mittels einer akustischen und optischen Zweiweg-Verbindung in Echtzeit teilnehmen und die ihnen zustehenden Aktionärsrechte ausüben. Der Modus zur Ausübung der Aktionärsrechte wird zu Beginn der ordentlichen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und verkündet.

E. Hinweise auf die Rechte der Aktionäre

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 19. Tag vor der Hauptversammlung, somit am 18. Mai 2024, ausschließlich an die Adresse 1010 Wien, Babenberger Straße 9/12, zH Herrn Mag. Bernhard A. Fichtenthal, oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse COO@venionaire.com zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.

2. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per Post an die Adresse 1010 Wien, Babenberger Straße 9/12, zH Herrn Mag. Bernhard A. Fichtenthal, oder per E-Mail an COO@venionaire.com übermittelt werden.

3. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder Aktionär ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz – berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung.

F. Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Dazu ist die Beibringung einer schriftlichen Vollmacht erforderlich. Die Vollmacht hat ausdrücklich die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen und ist von der Gesellschaft aufzubewahren.

Die Aktionäre werden eingeladen, allfällige Vollmachten der Gesellschaft vorab per E-Mail unter der vorstehend angeführten Adresse zu übermitteln. In jedem Fall ist das Original der Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort vorzulegen.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre bzw allfällige Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich mit einem gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Wien, am 09.05.2024

Der Vorstand der Venionaire Capital AG

Verantwortlich für den Inhalt: Venionaire Capital AG (385799b)
https://www.evi.gv.at/b/pi/bl3-cmx