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AGES - Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH | Theoretische Ausbildung für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch 07.05.2024

Sonstiges: Theoretische Ausbildung für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch

Rechtsgrundlage
§ 27 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008 idgF
Beginn des Fernlern-Moduls
Donnerstag, den 29. August 2024
Zeitraum des Präsenzmoduls
09.09.2024 - 13.09.2024
Anmeldungen von Teilnehmenden an
Organisation:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung III/B/13
Anmeldefrist
Mittwoch, den 29. Mai 2024
Veröffentlicht auf EVI am 07.05.2024

AGES - Österr. Agentur f. Gesundheit u. Ernährungssicherheit GmbH

Verlautbarung

Theoretische Ausbildung für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG
(Anlage 4 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung)

Gemäß § 27 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008 idgF, wird verlautbart, dass ein „theoretischer Lehrgang“ für Amtsärzte als Aufsichtsorgane für Wasser für den menschlichen Gebrauch gemäß § 24 Abs. 3 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgF in Verbindung mit Anlage 4 LMSVG-Aus- und Weiterbildungsverordnung, BGBl. II Nr. 275/2008 idgF am Montag, den 29.08.2024 mit einem Fernlern-Modul beginnt. Die Lernunterlagen stellt die Akademie der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz den Teilnehmenden ab 10.00 Uhr online zur Verfügung. Das Präsenzmodul des Lehrgangs findet in der Zeit von 09.09.2024 bis 13.09.2024 in der AGES-GmbH Wien statt. 

Anmeldungen von Teilnehmenden sind von der entsendenden Behörde nach erfolgter Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 LMSVG- Aus- und Weiterbildungsverordnung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Abteilung III/B/13 per Email an iiiB13@gesundheitsministerium.gv.at bis Montag, den 29.05.2024 zu richten. Es wird ersucht darauf zu achten, dass benannte Teilnehmende bereits vor Lehrgangsbeginn die in Anlage 4 genannten 80 Unterrichtseinheiten der praktischen Ausbildung absolviert haben.