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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 348/2024

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Kollektivvertrag: KV 348/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 348/2024
Katasterzahl
II/11,12,13/5

Veröffentlicht auf EVI am 07.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.407.491

KV 348/2024.  Am 5. Dezember 2023 haben die Landesinnung Tirol der Sanitär- Heizungs- und Lüftungstechniker, der Mechatroniker, der Metalltechniker, der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Österreichs E-Wirtschaft und die Gewerkschaft younion_Die Daseinsgewerkschaft einen Kollektivvertrag für die Arbeiter und Angestellten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (zum Kollektivvertrag vom 1. Oktober 1997, KV 409/1997, idgF) abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der kollektivvertraglichen Mindestgrundlöhne, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen sowie der Ist-Löhne und Ist-Gehälter und enthält außerdem Änderungen bzw. Ergänzungen zum o. a. Kollektivvertrag vom 1. Oktober 1997 und wurde unter Registerzahl KV 348/2024, Katasterzahl II/11,12,13/5, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juni 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft