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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 345/2024

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Kollektivvertrag: KV 345/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. Januar 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 345/2024
Katasterzahl
XXI/95/55

Veröffentlicht auf EVI am 07.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.407.491

KV 345/2024. Die Wirtschaftskammer Wien, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Wien der Gesundheitsbetriebe sowie die Fachgruppe Wien der Freizeit- und Sportbetriebe und die Gewerkschaft vida haben einen Kollektivvertrag abgeschlossen, der am 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet des Bundeslandes Wien; b) für alle Sauna- und Bäderbetriebe, die der Fachgruppe der Gesundheitsbetriebe angehören, sowie für alle Solarienbetriebe, die der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe angehören, jeweils mit Ausnahme der Saisonbetriebe; c) für alle Arbeitnehmer/ -innen einschließlich der Angestellten, mit Ausnahme der kaufmännischen Angestellten und der kaufmännischen Lehrlinge.

Der unter Registerzahl KV 345/2024, Katasterzahl XXI/95/55, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegte Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne sowie anderer Entgeltbestimmungen und enthält außerdem eine Definition der Tätigkeiten in den einzelnen Lohngruppen.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juni 2024

Verantwortlich für den Inhalt:
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft