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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 344/2024

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Kollektivvertrag: KV 344/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Mittwoch, den 01. Mai 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 344/2024
Katasterzahl
XXIII/97/9

Veröffentlicht auf EVI am 07.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.407.491

KV 344/2024. Am 13. März 2024 haben die Berufsvereinigung der ArbeitgeberInnen privater Bildungseinrichtungen (BABE), die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Forschung, Bildung, Kultur, Organisationen, und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen abgeschlossen, der am 1. Mai 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das Gebiet der Republik Österreich; b) für sämtliche Betriebe, Unternehmen und Vereine der Mitglieder der Berufsvereinigung der Arbeitgeber/-innen privater Bildungseinrichtungen (BABE); c) für Arbeitnehmer/-innen und Lehrlinge, von Arbeitgeber/-innen im Sinne des lit. b. Die Bestimmungen der §§ 8, 11, 12 und 13 gelten nur für Arbeitnehmer/-innen im Sinne des § 36 Arbeitsverfassungsgesetz. Die Bestimmungen des § 17a gelten für alle freien Dienstnehmer/innen im Sinne des § 17a Abs 1 dieses Kollektivvertrages, mit den im persönlichen Geltungsbereich angeführten Ausnahmen. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung arbeits- und lohnrechtlicher Bestimmungen sowie der Gehälter und Lehrlingseinkommen und wurde unter Registerzahl KV 344/2024, Katasterzahl XXIII/97/9, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juni 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft