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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 342/2024

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Kollektivvertrag: KV 342/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Freitag, den 01. März 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 342/2024
Katasterzahl
IV/31/39

Veröffentlicht auf EVI am 07.06.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

KOLLEKTIVVERTRAG

Zl. 2024-0.407.491

KV 342/2024. Am 19. März 2024 haben der Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, Verband der Zuckerindustrie, und die Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Nahrung, Genuss, einen Kollektivvertrag für die Angestellten der Zuckerindustrie abgeschlossen, der am 1. März 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für alle Bundesländer der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsfirmen des o. a. Verbandes; c) für alle dem Angestelltengesetz unterliegenden DienstnehmerInnen, auf welche der Rahmenkollektivvertrag für Angestellte der Nahrungs- und Genussmittelindustrie vom 1. April 2021, idgF, anzuwenden ist und die zwischen dem 31. Dezember 2007 und dem 31. August 2018 in Betriebe eingetreten sind, welche dem fachlichen Geltungsbereich dieses Kollektivvertrages (unter b) unterliegen und in einem aufrechten und ununterbrochenen Dienstverhältnis zu diesen stehen. Der Kollektivvertrag enthält Regelungen betreffend die Auszahlung der Zulage III und wurde unter Registerzahl KV 342/2024, Katasterzahl IV/31/39, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 4. Juni 2024

 

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