AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1)
Kundmachung
des verfahrenseinleitenden Antrages und
der darauf Bezug nehmenden sachverständigen Gutachten im Großverfahren –
Edikt zu Kennzeichen WST1-UG-32/020-2024
Gemäß §§ 9, 9a und 24 Abs. 3 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) in Verbindung mit §§ 44a, 44b, 44d und 45 Abs. 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) wird kundgemacht:
1. Gegenstand des Antrages
Die ÖBB-Infrastruktur AG stellte mit Schreiben vom 06. Dezember 2023 für das Vorhaben „Ebenfurth, Errichtung Schleife“ den Antrag um Erteilung der Genehmigung jener Vorhabensbestandteile, welche in die Zuständigkeit der NÖ Landesregierung im teilkonzentrierten Genehmigungsverfahren gemäß § 24 Abs. 3 UVP‑G 2000 fallen (NÖ Naturschutzgesetz 2000).
Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Verfahren durchzuführen und mit Bescheid zu entscheiden (§ 24 Abs. 3 UVP-G 2000).
2. Beschreibung des Vorhabens
Das Projekt umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
Attraktivierung der Pottendorfer Linie, insb. durch Erneuerung des Streckenquerschnitts, Teilerneuerungen von Ober- und Unterbau
Leistungsfähige Anbindung der Raaberbahn-Strecke an die Pottendorfer Linie
Auflassung von Eisenbahnkreuzungen und damit zusammenhängende Maßnahmen
Barrierefreie Ausgestaltung und Attraktivierung der Verkehrsstation Pottendorf-Landegg
Errichtung Schleifenanbindung (2-gleisig) und Rückschleife (1-gleisig)
Neu- bzw. Umbau Bahnhof Ebenfurth
Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der Pottendorfer Linie im Ortsgebiet von Pottendorf – Landegg und Ebenfurth sowie im Bereich der Schleifenverbindung im Ortsgebiet von Neufeld an der Leitha und Ebenfurth
Errichtung und Umbau von Gleisanlagen, Kunstbauten (Brücken, Über- und Unterführungen, Unterwerfungen), Hochbauten (Verkehrsstationen und Technikgebäude), Mauern, Entwässerungsmaßnahmen, wasserbauliche sowie Signal-, Fernmelde- und elektrotechnische Maßnahmen sowie Umbau der Rübenverladeanlage
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme
Ab 30 April 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024 liegen der Genehmigungsantrag, die Projektunterlagen und die hierzu ergangenen Fachgutachten aus den Bereichen
Naturschutz/Ökologie – Dipl.-Ing. Friedrich Vondruska vom 09. April 2024
Gewässerökologie – Dipl.-Ing. Reinhard Wimmer vom 08. April 2024
Landschaftsbild und Erholungswert – Dipl.-Ing. Hans Kordina vom 10. April 2024
in den Standortgemeinden Eggendorf, Pottendorf und Ebenfurth sowie beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt- und Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, Haus 16, Erdgeschoß, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Hinweis: In diesem Zeitraum, vom 30. April 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024, besteht für jedermann die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der NÖ Landesregierung, an der oben bezeichneten Adresse des Amtes der NÖ Landesregierung, einzubringen.
4. Hinweis auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG
Die Parteistellung als solche richtet sich nach § 24f Abs. 8 und § 19 UVP-G 2000.
Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 30. April 2024 bis einschließlich 13. Juni 2024, bei der Behörde schriftlich Einwendungen erheben.
5- Hinweis auf die Zustellung von Schriftstücken
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kundmachungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vorgenommen werden können.
NÖ Landesregierung
Im Auftrag
Mag. Fradinger-Gobec