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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 239/2024

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Kollektivvertrag: KV 239/2024

Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
Montag, den 01. April 2024
Daten der Hinterlegung
Registerzahl
KV 239/2024
Katasterzahl
XX/94/12
Geltungsbereich
Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Bundesinnung der Friseure angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.

Veröffentlicht auf EVI am 25.04.2024

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

Abteilung II/B/8

Zl. 2024-0.302.085

KOLLEKTIVVERTRAG

KV 239/2024. Am 1. Februar 2024 haben die Bundesinnung der Friseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Bundesinnung der Friseure angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 239/2024, Katasterzahl XX/94/12, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. April 2024

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Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft