Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft | KV 239/2024
Kollektivvertrag: KV 239/2024
- Datum des Inkrafttretens des Kollektivvertrages
- Montag, den 01. April 2024
- Daten der Hinterlegung
- Registerzahl
- KV 239/2024
- Katasterzahl
- XX/94/12
- Geltungsbereich
- Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Bundesinnung der Friseure angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge.
Veröffentlicht auf EVI am 25.04.2024
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
Abteilung II/B/8
Zl. 2024-0.302.085
KOLLEKTIVVERTRAG
KV 239/2024. Am 1. Februar 2024 haben die Bundesinnung der Friseure und die Gewerkschaft vida einen Kollektivvertrag für Friseurinnen und Friseure abgeschlossen, der am 1. April 2024 in Kraft getreten ist. Der Kollektivvertrag gilt a) für das gesamte Gebiet der Republik Österreich; b) für alle Mitgliedsbetriebe, die der Bundesinnung der Friseure angehören; c) für alle Arbeiterinnen und Arbeiter, einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. Der Kollektivvertrag betrifft die Regelung der Löhne und Lehrlingseinkommen sowie sonstiger Entgelte und wurde unter Registerzahl KV 239/2024, Katasterzahl XX/94/12, beim Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hinterlegt.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Wien, 22. April 2024
- Verantwortlich für den Inhalt:
- Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft