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R-CO Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) | Außerordentliche Hauptversammlung 2024

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Außerordentliche Hauptversammlung: 29. April 2024, 17 Uhr

Termin:
Montag, den 29. April 2024 um 17:00 Uhr
Ort:
Gesellschaftssitz
29, avenue de Messine
75008 Paris
Frankreich

Veröffentlicht auf EVI am 18.04.2024

R-Co

Offene Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV)

Sitz: 29, avenue de Messine - 75008 Paris
Handelsregisternummer: 844 443 390 RCS Paris

EINBERUFUNG ZUR ZWEITEN HAUPTVERSAMMLUNG

Da das erforderliche Quorum nicht erreicht wurde, war die am 15 April 2024 um 17 Uhr abgehaltene Hauptversammlung in Bezug auf die außerordentlichen Beschlüsse nicht beschlussfähig.

Daher werden die Aktionäre erneut zu einer außerordentlichen Hauptversammlung einberufen, die am 29 April 2024 um 17 Uhr am Gesellschaftssitz in 29, avenue de Messine, 75008 Paris stattfindet. Die Tagesordnung umfasst erneut die folgenden Punkte:

Alle Aktionäre können unabhängig von der Anzahl ihrer Aktien an dieser Versammlung teilnehmen oder sich dort von einem anderen Aktionär oder ihrem Ehepartner vertreten lassen.

Die Inhaber von Namensaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich im Aktienregister der Gesellschaft geführt sein, um an der Versammlung teilzunehmen, per Briefwahl abzustimmen oder sich vertreten zu lassen.

Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen bis zum zweiten Werktag vor der Versammlung um 0.00 Uhr (Ortszeit Paris) namentlich in den Registern des bevollmächtigten Vermittlers geführt sein. Nach erfolgter Eintragung oder buchmäßiger Erfassung der Wertpapiere durch den bevollmächtigten Vermittler in den von ihm geführten Büchern für Inhaberpapiere stellt der Vermittler eine Teilnahmebescheinigung aus. Die Eigentümer von Inhaberaktien müssen die Teilnahmebescheinigung innerhalb derselben Frist am Schalter der Rothschild Martin Maurel -  einreichen.

Aktionäre, denen die Teilnahme an der Versammlung nicht möglich ist, können wahlweise:

Die Aktionäre können die Standardformulare für die Abstimmung per Briefwahl oder mittels Vollmacht samt Anlagen beim Sitz der Gesellschaft beantragen.

Die entsprechende Anfrage muss spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein bei der Gesellschaft eingehen.

Auch buchmäßig geführte Eigentümer von Inhaberaktien müssen ihre Anfrage bis spätestens sechs Tage vor dem Versammlungsdatum per Einschreiben mit Rückschein an die Gesellschaft richten.

Wurden die Formulare einmal beantragt, ist eine Vertretung mittels Vollmacht oder eine direkte Teilnahme an der Versammlung nicht mehr möglich.

Die erhaltenen Formulare sind so zu versenden, dass die zuständigen Abteilungen der Gesellschaft spätestens drei Tage vor der Versammlung darüber verfügen.

Für Anleger in Österreich sind der Prospekt, das Basisinformationsblatt, die Satzung, der Jahres- und der Halbjahresbericht kostenfrei in gedruckter Form am Sitz der Gesellschaft, Rothschild & Co Asset Management, 29 Avenue de Messine 75008 Paris, und bei der österreichische Informationsstelle, Raiffeisen Bank International AG, Stadtpark 9, A-1030 Vienna, Austria, erhältlich.

Der Verwaltungsrat

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