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Österreichische Lotterien Gesellschaft m.b.H. (54472g) | Spielbedingungen Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus (ab 17.7.2024)

Glücksspiel: Spielbedingungen Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus (ab 17.7.2024)

Spielbedingungen
Lotto „6 aus 45“ LottoPlus
tritt in Kraft ab
Mittwoch, den 17. Juli 2024
Veröffentlicht auf EVI am 15.06.2024

Bekanntmachung

mit Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27.3.2024, GZ. 2024-0.240.795
wurden gemäß § 16 Abs. 1 und 2 des Glücksspielgesetzes, BGBl. Nr. 620/1989 idF BGBl. I Nr. 3/2023, die Änderungen der Spielbedingungen für Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus 

 wie folgt bewilligt und treten mit 17.7.2024 in Kraft:

Diese Spielbedingungen gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 17.7.2024.

SPIELBEDINGUNGEN
Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus

PRÄAMBEL

Die gegenständlichen Spielbedingungen gelten für die Online-Abwicklung des Lotto „6 aus 45“ und LottoPlus und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 17.7.2024. 

Durch die Beteiligung am Lotto „6 aus 45“ bzw. am LottoPlus anerkennen die Teilnehmer die nachstehen­den Bedingungen und verpflichten sich, diese einzuhalten.

1. Gesetzliche Grundlage

1.4 Für die Durchführung des Lotto „6 aus 45“ bzw. des LottoPlus hat die Gesellschaft Spielbedingungen aufzustellen, die in der jeweils letzten veröffentlichten Fassung gültig sind. Die Gültigkeit der Spielbedingungen tritt mit dem Tag ein, der ihrer Veröffent­lichung im  digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) folgt. Durch die Beteiligung am Lotto „6 aus 45“ bzw. am LottoPlus erkennt der Teilnehmer diese Spielbedingungen an.

2. Gegenstand des Lotto „6 aus 45“ und des LottoPlus

2.4.2 Die Aufteilung der Gewinnsumme auf die acht Gewinnränge sowie den „Ausgleichstopf“ geschieht folgen­dermaßen:

1. Rang 42,0 v.H. der Lotto Gewinnsumme
2. Rang  5,1 v.H. der Lotto Gewinnsumme
3. Rang  5,6 v.H. der Lotto Gewinnsumme
4. Rang 1,6 v.H. der Lotto Gewinnsumme
5. Rang 10,0 v.H. der Lotto Gewinnsumme
6. Rang  4,0 v.H. der Lotto Gewinnsumme
7. Rang 17,1 v.H. der Lotto Gewinnsumme
8. Rang EUR 1,50 pro Gewinn

2,0 % der Lotto Gewinnsumme werden in den „Ausgleichstopf“ einbezahlt, der zur Aufdotation eines oder mehrerer Gewinnränge bestimmter Runden (Sonderdotation) sowie für Zusatzausspielungen nach freiem Ermessen der Gesellschaft herangezogen wird.

Die Gesellschaft garantiert aus dem „Ausgleichstopf“ eine Aufdotierung des ersten Ranges im Auszahlungsfall, deren Höhe sie den Spielteilnehmern geeignet mitteilt (Rangsummen-Auszahlungsgarantie des ersten Ranges). Falls kein Gewinn im ersten Rang erzielt wird, werden entsprechend der Gewinnpyramide 42 % der Lotto Gewinnsumme dem ersten Rang der nächstfolgenden Runde zugeschlagen.

Abweichungen zur Gewinnsumme des 8. Ranges, welche einer Dotation von 12,6 % der Lotto Gewinnsumme entspricht, werden dem „Ausgleichstopf“ entnommen bzw. zugeführt.

Eine allfällig erforderliche Mittelzuführung zum „Ausgleichstopf“ kann einmal jährlich in Anrechnung auf die nicht behobenen Gewinne der Spielteilnehmer (Punkt 13.5) erfolgen.

Die Gesellschaft hat jedoch darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne Gewinnränge nach vor­heriger Ankündigung mit Sach- oder Geldwerten höher zu dotieren. 

5. Teilnahmeberechtigung und Spielvertrag

5.1 Wer den Spielbedingungen entsprechend seine Tipps abgibt, den Preis von EUR 1,50 pro Lotto „6 aus 45“ Tipp bzw. EUR 0,50 pro LottoPlus Tipp entrichtet (außer in den Fällen, in denen Spielteilnehmern von der Gesellschaft Gratistipps zur Verfügung gestellt werden), die Daten durch die Online-Annahmestellen und die jeweils vorgesehenen Datenübertragungsmedien an die Gesellschaft übermitteln lässt und eine diesbezügliche Quittung ausgestellt erhält, ist zur Teilnahme an der Runde berechtigt. 

Für die Teilnahme an zwei bis zehn Spielrunden ist der zu entrichtende Preis pro Tipp mit der Anzahl der Runden zu multiplizieren. Der vorgeschriebene Preis muss jedenfalls bei Abschluss des Spielvertrages bezahlt werden.

Zur Verfügung gestellte Gratistipps dürfen nicht übertragen werden und werden auch nicht in bar abgelöst. 

7. Wetteinsätze und Registrierung 

7.1 Für je einen Lotto „6 aus 45“ Tipp hat der Teilnehmer den Preis von EUR 1,50 zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz in Höhe von EUR 1,185 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in der Höhe von EUR 0,315 zusammensetzt. Für je einen LottoPlus Tipp hat der Teilnehmer den Preis von EUR 0,50 zu entrichten, der sich aus dem Wetteinsatz in Höhe von EUR 0,395 sowie einem Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von EUR 0,105 zusammensetzt. Stellt die Gesellschaft Spielteilnehmern aus besonderem Anlass Gratistipps zur Verfügung, so dotiert die Gesellschaft die Gewinnsumme mit 48,8 % des Preises pro Tipp. 

10. Einsatzermittlung 

10.1 Die Gewinnsumme einer Runde beträgt 48,8 % der durch Multiplikation der Anzahl der Tipps aufgrund der bei der Gesellschaft eingelangten Daten mit dem Preis je Tipp (EUR 1,50 bei Lotto „6 aus 45“ und EUR 0,50 bei LottoPlus) unter Berücksichtigung der von der Gesellschaft dotierten Gratistipps. 

13. Schlussbestimmungen 

13.2 Diese Spielbedingungen werden nach Bewilligung durch das Finanzamt Österreich im digitalen Amtsblatt der Republik Österreich (www.evi.gv.at) verlautbart und gelten für die Spielteilnahme an den Ziehungen ab dem 17.7.2024.